Willkommen
  Einen Account anlegen    
Mehr Demokratie wagen
· Startseite
· Diskussionsforen
· Artikel Themen
· Artikel schreiben
· Artikelarchiv
· Artikel Top 10
· Artikel-Suche
· Neues/Änderungen
· Ihre Userdaten
· Für Einsteiger
· Mitglieder-Liste
· Mitglieder-Chat
· Statistik
· Partner-Links
· Linksammlung
· Weiterempfehlen
· Ihre Meinung
· FAQ

Login
Username

Passwort


Kostenlos registrieren!

Wer ist online?
Zur Zeit sind 44 Gäste und 0 Mitglieder online.

Sie sind anonymer User und können sich hier unverbindlich anmelden

Wer ist im Chat?
Derzeit sind keine Mitglieder im Chat.

Seitenzugriffe
48749677 seit Januar 2002

Impressum
© 2002 Bodo Kaelberer

Todesstrafe in der Hessischen Verfassung?
Verfasst am Dienstag, 10. Februar 2004 um 23:54 von Zinnel
Freigegeben von Master

Deutschland-Politik Zinnel schreibt:

"Warum steht im Artikel 21 der Hessischen Verfassung, dass jemand bei besonders schwerer Schuld zum Tode verurteilt werden kann?
Ich denke doch das diese Zeiten überwunden wären, was ist los im Lande Hessen?


Antwort: Die hessische Landesverfassung vom 1. Dezember 1946 enthält in Artikel 21 Ausführungen zu den Gesetzliche Strafen. Diese lauten wie folgt:
  1. Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
  2. Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
  3. Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Vordergründig könnte zum Fehlschluss verleitet werden, es sei in Hessen noch immer möglich im Falle des Art. 21 Abs. 1 HessVerf. die Todesstrafe zu verhängen. Dem ist aber nicht so! Das Verbot der Todesstrafe liegt im Grundgesetz begründet, das die Abschaffung der Todesstrafevorsieht: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 102), sowie in Art. 31 "Bundesrecht bricht Landesrecht." Die Todesstrafe darf also weder als Strafe verhängt noch vollzogen werden! Am 8. Juni 2003 hat der hessische Landtag die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen, die sich mit dem Reform- und Änderungsbedarf der hessischen Verfassung beschäftigen wird (s. dazu auch ausführlicher die Drs. 16/42.) Ein Thema wird dabei die noch immer in der Verfassung zu findende Todesstrafe sein."

 
Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema Deutschland-Politik
· Artikel von Zinnel


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema "Deutschland-Politik":
Todesstrafe in der Hessischen Verfassung?


Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden

3 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.
Re: Todesstrafe in der Hessischen Verfassung? (Punkte: 50)
von Bodo (BodoKaelberer@webkind.de) am Dienstag, 10. Februar 2004 um 23:55
(Userinfo | Dem Autor schreiben) http://www.webkind.de
Es ist schon eigenwillig, daß denoch im Gesetz stehen zu lassen.
Vielleicht hat man Angst, bei einer Abstimmung über die Abschaffung eine Mehrheit für den Erhalt zu bekommen.


[ Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden ]

Re: Todesstrafe in der Hessischen Verfassung? (Punkte: 50)
von Basyl am Montag, 18. Oktober 2010 um 10:57
(Userinfo | Dem Autor schreiben) http://www.sharedshares.com
I truly hope not in hessen, but all over the country no one will think of returning the death penalty!( we live in the 21st century! it's high time to become more human than ever. death penalty is a bad solution of the problems we have.


[ Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden ]


 
This web site is based on PHP-Nuke.
All logos and trademarks in this site are property of their respective owner.
The comments are property of their posters, all the rest © 2002 by the webmasters of mehr-demokratie-wagen.de
Technische Betreuung: Bodo Kälberer (Kaelberer All-In-One / WEBKIND).