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Re: Todesstrafe in der Hessischen Verfassung? (Punkte: 50)
von Zinnel am Donnerstag, 19. Februar 2004 um 11:00
(Userinfo | Dem Autor schreiben)
Eine Mehrheit für den Erhalt der Todesstrafe in der Hessischen Landesverfassung wäre Makulatur, denn sie würde nach wie vor gegen das Grundgesetz verstossen. Es gibt hier also gar keinen Grund zur Angst.
Es zeigt sich vielmehr, wie starr und unflexibel die Hessische Landesverfassung ist. Bisher ist sie nicht gerade häufig geändert worden. Die letzten Änderungen liegen dabei in der Bandbreite von "ziemlich unwichtig/ reine Kosmetik" (Sport als Verfassungsziel) bis hin zu "sehr bedenklich" (Verlängerung der Legislaturperiode) Sie sollte viel mehr die heutigen Lebens- und Gesellschaftsverhältnisse widerspiegeln - das kann sie aber nur, wenn sie offen und veränderbar ist.


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