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Re: Glos-Reise (Punkte: 50)
von revolutionsound am Mittwoch, 13. September 2006 um 19:39
(Userinfo | Dem Autor schreiben) http://www.mehr-demokratie-wagen.de/
>> Wo steht im Grundgesetz, dass die Bundeswehr nicht an einem UN-Einsatz
>> beteiligt werden darf? So, wie es aussieht, wird dieser Einsatz ein robuster
>> Einsatz unter Vorzeichen der UN. Der Frieden soll gesichert werden und
>> illegale Waffenlieferungen an die Hisbollah verhindern sowie die libanesischen
>> Staatsorgane schützen. Ist denn von einem Angriffskrieg die Rede?

> Wenn im Gesetz tatsächlich steht:
> "Die Bundeswehr dient allein der Verteidigung des Territoriums der BRD; bei
> Angriff auf einen NATO-Verbündeten darf sie Hilfe leisten."
> dann steht obiges im Widerspruch dazu.

Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Art. 24 Abs. 2 GG: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrchte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und wzischen den Völkern der Welt herbeiführen uns sichern.

Ein System kollektiver Sicherheit ist die UN. Ein System kollektiver Sicherheit ist die NATO, die wiederum Aufträge von den UN entgegennehmen kann.


> Krieg als Mehrheitsentscheidung? Das würde sicher nicht zu einer Welt ohne
> Kriegen führen. Entscheiden ist, wie einflussreich die Gruppen sind, die
> Interesse an einem Krieg haben. Ob die dann die Politiker bedrängend oder
> den Plebes...

Also, wenn es um schnelle Entscheidungen geht, sind Plebiszite äusserst unpraktisch. Und wenn ich an das politische System der Schweiz denke, denke ich auch an das späte Frauenwahlrecht und die ungerechte bzw. verzerrte Repräsentation in der Regierung.


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