Angezeigtes Thema: 'Die Würde des Menschen ist unanstastbar §1' Beitrag Nummer -1 plus 2 Antworten
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Von: im-ernst (Rang: Neuling) |
| Beiträge: 3 Mitglied seit: 26.02.2008
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Geschrieben am: 26.02.2008 um 17:43 (5523 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Was bedeutet den das?
Freie Meinungsäußerung?
wie ist den das gemeint?
Freiees Versammlungsrecht?
Wo das bloß steht?
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ich habe selbst einmal ein buch geschrieben über eventuell mögliche veränderungen eines von der marktwirstchaft dominierten gesellschaftssystems
- ich stehe für freiheit ein.
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Von: Bodo (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 2722 Mitglied seit: 13.01.2002
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Geschrieben am: 26.02.2008 um 19:08 (7465 mal angezeigt) ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2008-02-26 17:43 hat im-ernst geschrieben:
Was bedeutet den das?
Freie Meinungsäußerung?
wie ist den das gemeint?
Freiees Versammlungsrecht?
Das ist in der Tat ein eher dehnbarer Begriff. Aber die Idee des Grundgesetzes ist ja, eine allgemeine Stossrichtung vorzugeben. Die konkrete Auswirkung in einzelnen Gesetzen ist ein anderes Thema.
Die Menschenwürde würde ich mit den Menschenrechten gleichsetzen. Und die sind durchaus konkret formuliert:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 3739 Mitglied seit: 18.02.2002
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Geschrieben am: 01.03.2008 um 00:11 (7411 mal angezeigt) ( 2. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2008-02-26 17:43 hat im-ernst geschrieben:
Was bedeutet den das?
Freie Meinungsäußerung?
wie ist den das gemeint?
Freiees Versammlungsrecht?
Wo das bloß steht?
Der Begriff der Menschenwürde bezieht sich in erster Linie auf den Menschen selbst. Der Mensch ist auf Grund seiner bloßen Existenz ein Wesen, dass zu schützen ist. Dort, wo die Menschenwürde geschützt ist, kann von einem freiheitlichen Gemeinwesen gesprochen werden.
Das Versammlungsrecht spricht ein Grundrecht in einem Gemeinwesen an, einem von vielen, aus denen sich die Menschenwürde konstituiert. Grundrechte werden unabhängig gewährt, nicht erworben. Sie werden allerdings beschränkt, wenn eine Person rechtliche oder moralische Grenzen überschreitet.
In unterschiedlichen politischen Systemen wird die Menschenwürde durchaus unterschiedlich ausgelegt.
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Wir leben nicht, wir werden gelebt.
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