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mehr-demokratie-wagen.de Forum Index >> Politik Aktuell >> Steuerreform, Familienentlastung, Kindergeld

Thread-View:
1. Quadrant, 13.12, 12:08 (Start)  *
  2. Bodo, 13.12, 13:55 (1)  *
  3. revolutionsound, 13.12, 14:39 (1)  *
  4. revolutionsound, 19.12, 23:22 (1)  *

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Angezeigtes Thema: 'Steuerreform, Familienentlastung, Kindergeld'
Beitrag Nummer 1 plus 3 Antworten

Legende:  - Infos zur Person  - E-Mail  - Homepage öffnen  - Editieren  - Antworten  - Antw. ohne Zitat
Von: Quadrant (Rang: Neuling)   Beiträge: 1
Mitglied seit: 13.12.2003
Geschrieben am: 13.12.2003 um 12:08 (2852 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Hallo,

nach den Steuerreform vorschlägen der CDU sollen Familien mit 2 Kindern und 2 Verdienern erst ab 34.000 € Steuern bezahlen müssen (8000 € Freibetrag pro Person + 2000 € Freibetrag pro Arbeitnehmer).


Laut Olaf Scholz sind es mit der SPD-Steuerreform jedoch 37.650 ab die diese Familie Steueren bezahlen müssen.

Stimmt das, und wenn ja wie setzt sich diese Zahl (37.650€) zusammen?


Zum Thema Kindergeld: Ich habe gelesen Kindergeld sei eine Art "Steuervergütung", und bestimmte Freibeträge (Kinderfreibetrag, Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) kommen nur zur Anwendung wenn die Anwendung von Freibeträgen günstiger wäre als die Zahlung von Kindergeld.


Wie funktioniert das nun aber genau mit dem Kindergeld?



Sind sind Kindergeld u. Kinderfreibeträge in obige Zahlen (37.650€, 34.000 €) schon mit einberechnet?

Wenn Ja, inwiefern?

Wenn Nein, wie sehen die Zahlen aus wenn mans mit einberechnet?


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Antworten:
Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 13.12.2003 um 13:55 (3868 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Hallo

Am 2003-12-13 12:08 hat Quadrant geschrieben:

nach den Steuerreform vorschlägen der CDU sollen Familien mit 2 Kindern und 2 Verdienern erst ab 34.000 € Steuern bezahlen müssen (8000 € Freibetrag pro Person + 2000 € Freibetrag pro Arbeitnehmer).


Laut Olaf Scholz sind es mit der SPD-Steuerreform jedoch 37.650 ab die diese Familie Steueren bezahlen müssen.

Ooooooh. Dann wähle ich natürlich die SPD.

Aber: Wieso begeistern sich unsere Politiker alle für diese wunderbar einfachen Steuerkonzepte und machen sie trotzdem nicht? Wer soll Sie denn sonst machen?


Stimmt das, und wenn ja wie setzt sich diese Zahl (37.650€) zusammen?


Zum Thema Kindergeld: Ich habe gelesen Kindergeld sei eine Art "Steuervergütung", und bestimmte Freibeträge (Kinderfreibetrag, Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) kommen nur zur Anwendung wenn die Anwendung von Freibeträgen günstiger wäre als die Zahlung von Kindergeld.


Wie funktioniert das nun aber genau mit dem Kindergeld?



Sind sind Kindergeld u. Kinderfreibeträge in obige Zahlen (37.650€, 34.000 €) schon mit einberechnet?

Wenn Ja, inwiefern?

Wenn Nein, wie sehen die Zahlen aus wenn mans mit einberechnet?

Da kann ich Dir leider nicht helfen, weil ich nicht zehn Jahre deutsches Steuerrecht studiert habe und die aktuellen Reform-Vorschläge meistens so oberflächlich bleiben, dass sie sich mit konkreten Aussagen sehr zurückhalten.

Schönes Wochenende.

_________________
Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 13.12.2003 um 14:39 (3801 mal angezeigt)   ( 2. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-12-13 12:08 hat Quadrant geschrieben:

Hallo,

nach den Steuerreform vorschlägen der CDU sollen Familien mit 2 Kindern und 2 Verdienern erst ab 34.000 € Steuern bezahlen müssen (8000 € Freibetrag pro Person + 2000 € Freibetrag pro Arbeitnehmer).


Laut Olaf Scholz sind es mit der SPD-Steuerreform jedoch 37.650 ab die diese Familie Steueren bezahlen müssen.
Sind sind Kindergeld u. Kinderfreibeträge in obige Zahlen (37.650€, 34.000 €) schon mit einberechnet?

Kindergeld ist nicht einberechnet. Das kommt obendrauf und wird sich nicht 'erarbeitet', zählt nicht als Einkommen.

Der Kinderfreibetrag dürfte in obigen Angaben enthalten sein - eindeutiger formuliert: zwei Arbeitnehmer, zwei Kinder, Freibeträge stehen da.

Allgemeiner Aufruf an alle Steuerexperten: wenn was nicht stimmt, bitte korrigieren.
;->

_________________
Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 19.12.2003 um 23:22 (3885 mal angezeigt)   ( 3. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
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