Angezeigtes Thema: 'Uneinigkeit und Recht und Freiheit'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 02.04.2003 um 20:34 (2937 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt. In dem entsprechenden Paragraphen ist für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts »eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe« vorgesehen. Dabei ist es laut örtlicher Staatsanwaltschaft nicht einmal nötig, daß sich der US-Präsident persönlich oder offizielle US-Stellen mit einer Beschwerde an die örtlichen Behörden wenden. Wie darf man ein Staatsoberhaupt überhaupt kritisieren, wenn es auf seinen eigenen Wegen festgefahren ist? Und warum wird man hier belangt, wenn man seine Kritik an ein Staatsoberhaupt von anderswo offenkundig werden lässt? Hätte die Staatsanwaltschaft bei anderen 'Staatsoberhäuptern' auch eingegriffen? Nein, sie wird ganz gewiss unterscheiden. Also bei welchen und bei welchen nicht? Die Staatsanwaltschaft missachtet auch, dass es sich in den USA um ein Regime handelt, das nämlich nicht demokratisch zu seinen Ämtern gekommen ist. Das ist eine Beleidigung, welche sich gegen das Volk richtet.

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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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Von: Sozialist (Rang: Vielschreiber)   Beiträge: 783
Mitglied seit: 29.09.2002
Geschrieben am: 02.04.2003 um 20:58 (3967 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-04-02 20:34 hat revolutionsound geschrieben:

Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt. In dem entsprechenden Paragraphen ist für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts »eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe« vorgesehen. Dabei ist es laut örtlicher Staatsanwaltschaft nicht einmal nötig, daß sich der US-Präsident persönlich oder offizielle US-Stellen mit einer Beschwerde an die örtlichen Behörden wenden. Wie darf man ein Staatsoberhaupt überhaupt kritisieren, wenn es auf seinen eigenen Wegen festgefahren ist? Und warum wird man hier belangt, wenn man seine Kritik an ein Staatsoberhaupt von anderswo offenkundig werden lässt? Hätte die Staatsanwaltschaft bei anderen 'Staatsoberhäuptern' auch eingegriffen? Nein, sie wird ganz gewiss unterscheiden. Also bei welchen und bei welchen nicht? Die Staatsanwaltschaft missachtet auch, dass es sich in den USA um ein Regime handelt, das nämlich nicht demokratisch zu seinen Ämtern gekommen ist. Das ist eine Beleidigung, welche sich gegen das Volk richtet.

Hmmm. Wie oft haben unsere Politiker eigentlich in letzter Zeit Saddam Hussein "beleidigt"? Der hat doch immerhin Wahlergebnisse von 99-100% und ist damit wohl Staatsoberhaupt. ODer gilt das nur für Demokratische Herrscher? Wenn ja, warum zählt es dann für Bush? Und was ist, wenn die Vorwürfe keine Beleidigung, sondern die Wahrheit sind, wie zum Beispiel bei Saddam oder Bush?
Naja, alles recht verwirrend.

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wieder da...

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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 02.04.2003 um 21:52 (3956 mal angezeigt)   ( 2. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-04-02 20:34 hat revolutionsound geschrieben:

Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. [i]Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt.

Da ist schon ein Unterschied, zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung.
Das ist nicht nur bei Bush so, sondern gilt für jeden auf der Straße. Eine Beleidigung ist strafbar - auch dann, wenn sie nach persönlichem oder allgemeinem Empfinden wahr ist.
Das Deutsche Behörden in Fällen der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter von sich aus einschreiten können, liegt wahrscheinlich daran diese ja keine Möglichkeit haben, jede gegen sie ausgesprochene Beleidigung wahrzunehmen und selbst zu handeln.

BTW: Wenn man es weiss, kann man es leicht umgehen. Dann sagt man halt: "Ich bin der Meinung, daß dieser von Bush geführte Krieg verbrecherisch ist."



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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 04.04.2003 um 02:03 (3991 mal angezeigt)   ( 3. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Monitor hat heute berichtet, daß das amerikanische Militär im grossen Umfang High-Tec aus deutscher Produktion in seinen Waffensystemen verwendet. Ferner wurde berichtet, daß es laut Verfassung verboten ist, Export-Genehmigungen in ein Land, welches einen Angriffskrieg führt, zu erteilen und bereits erteilte Genehmigungen müssen zurückgezogen werden.
Dennoch denkt unsere so auf Menschenrechte bedachte Regierung überhaupt nicht daran, den Export einzuschränken. Die Devise ist: So laufen lassen. Sprich: Den Krieg verurteilen und damit die Wahl gewinnen, aber gleichzeitig deutsche Firmen daran verdienen lassen und damit das Staatssäckel füllen.
Adieu Glaubwürdigkeit.


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