Angezeigtes Thema: 'Ist mangelhafter Urheberschutz im Interesse des Verbrauchers.'
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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 28.12.2002 um 02:12 (5016 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
In diesen Tagen ist die von der EU gesetzte Frist zur nationalen Umsetzung neuer Gesetze zur Stärkung der Urheberrechte (vor allem durch eine härtere Strafverfolgung) der Hersteller von Software sowie elektronischer Medien abgelaufen. Lediglich Dänemark und Griechenland haben das Gesetz im Zeirahmen umgesetzt.
Allein die europäischen Softwarehersteller schätzen Ihre Verluste durch das Kavaliersdelikt Raubkopie auf über 100Mrd E pro Jahr.

Neben den entsprechenden Umsatzeinbußen der Hersteller (die natürlich mit beachtlichen Steuerausfällen und Arbeitsplatzverlusten einhergehen, also zum Schaden der Volkswirtschaft und damit der ganzen Gesellschaft sind) ist auch die dahintersteckende Doppelmoral des Verbrauchers bemerkenswert. Denn wohl nur wenige derer, die sich täglich MP3s aus dem Internet saugen, würden sich auch ebenso hemmungslos dem Diebstahl derselben Produkte im Laden hingeben. Und die meisten derer, die sich mal schnell beim Nachbarn die neueste Windows-Version ausleihen, würden einen garantiert unbeobachteten Moment dazu nutzen, einem Fremde die Brieftasche zu klauen.
Liegt das daran, daß es ja nur unmaterielle Informationen sind, die man sich da nimmt? Man hat ja eigentlich nichts greifbares an sich genommen? Oder liegt es daran, daß die Aussichten erwischt zu werden äußerst gering sind und selbst im Fall der Fälle keine Strafe zu erwarten ist?

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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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Von: huflaikhan (Rang: Regular)   Beiträge: 111
Mitglied seit: 09.02.2002
Geschrieben am: 31.12.2002 um 11:45 (6460 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Hallo,

Am 2002-12-28 02:12 hat Bodo geschrieben:


Neben den entsprechenden Umsatzeinbußen der Hersteller (die natürlich mit beachtlichen Steuerausfällen und Arbeitsplatzverlusten einhergehen, also zum Schaden der Volkswirtschaft und damit der ganzen Gesellschaft sind) ist auch die dahintersteckende Doppelmoral des Verbrauchers bemerkenswert. Denn wohl nur wenige derer, die sich täglich MP3s aus dem Internet saugen, würden sich auch ebenso hemmungslos dem Diebstahl derselben Produkte im Laden hingeben. Und die meisten derer, die sich mal schnell beim Nachbarn die neueste Windows-Version ausleihen, würden einen garantiert unbeobachteten Moment dazu nutzen, einem Fremde die Brieftasche zu klauen.
Liegt das daran, daß es ja nur unmaterielle Informationen sind, die man sich da nimmt? Man hat ja eigentlich nichts greifbares an sich genommen? Oder liegt es daran, daß die Aussichten erwischt zu werden äußerst gering sind und selbst im Fall der Fälle keine Strafe zu erwarten ist?

Die Antwort dürfte nicht ganz einfach sein. Sicher scheint mir, dass in den genannten Fällen die Formen des Diebstahls in der Tat sehr einfach zu bewerkstelligen sind. Dass aber auch geistiges Eigentum eben nicht mit materiellem Eigentum gleichzusetzen ist und vielfach das Gefühl vorherrscht, dass der Geldwert von geistigem Eigentum nicht korrekt bestimmt worden ist.

Ferner, dass geistige Leistungen - wenn man es mal ganz simpel sieht - irgendwie für den Verbraucher kostenlos in Fernsehen und Funk nutzbar sind (wobei ja die Sendanstalt dann bezahlt).

Zum Schluss: Der Einzelne Konsument hat meines Erachtens nur selten volkswirtschaftliche Erwägungen im Hirn. Wenn Persil bei netto billiger ist als beim Edeka oder Spar um die Ecke, dann wird es um Edeka und Spar eben einen Bogen machen - Arbeitsplätze hin oder her.

Ein langes, langes, weites, weites Thema ----

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Nizza, den 24. November 1887

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