Angezeigtes Thema: 'Überraschungseier aus EU-Köpfen'
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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 19.03.2004 um 11:14 (2043 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Hi

Am 2004-03-19 00:21 hat revolutionsound geschrieben:


Ist ein Restaurant ein öffentlicher Raum? Jeder kann zwar rein, aber ein Restaurant ist doch in Privatbesitz. Also kann es Restaurants geben, in denen geraucht werden darf und Restaurants, in denen nicht geraucht werden darf.

Ok. Dann sollte aber rauchfrei der Normalzustand sein und Raucher mit dicken Kreuzen an den Fenstern markiert <-:

Weisst du, wie viel Prozent der erwachsenen Bevölkerung beispielsweise in der BRD rauchen?

Das ist mir wurst. Ich weiss, dass 100% der Leute Stuhlgang haben und trotzdem machen sie das nicht im Restaurant neben ihrem und damit meinem Essen, sondern gehen dafuer in ein extra Raum. Da kann ich wohl erwarten, das eine nicht lebensnotwendige Belaestigung mindestens ebenso dezent woanders durchgefuehrt wird.


und dennoch sind auch dort der Belästigung der sich dort Aufhaltenden Grenzen gesetzt. Ähnlich ist es am Arbeitsplatz. Auch hier gibt es Beschränkungen (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung), über die sich kein Betrieb hinwegsetzen darf.

Sie halten möglicherweise Raucherecken bereit. Für Mobbing wird man dann hoffentlich dem Vorgesetzten zugewiesen. Für sexuelle Belästigung bekommt man den Stuhl des Angeklagten zugewiesen - wie es vielleicht noch viel zu wenig geschieht.

Aber warum besteht das Handlungsbedarf und beim Rauchen nicht? Zu Rauchen heißt, den Personen aus seinem/ihrem Umfeld krebserrende und leistungsmindernde Chemikalien in die Lungen zu blasen. Das ist doch gemeiner als Mobbing und Vergewaltigung zusammen. (-:


Wenn solche Verbote wie "Überraschungseierverbot" durchkommen, wo sollen der sich ankündigenden Verbotswelle die Grenzen gesetzt werden?

Ist das denn so konkret? Woher stamm deine Infos?

TV, Printpresse, Onlinepresse

Und einer hat mal wieder vom anderen abgeschrieben (-;


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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 19.03.2004 um 11:25 (2037 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
und dennoch sind auch dort der Belästigung der sich dort Aufhaltenden Grenzen gesetzt. Ähnlich ist es am Arbeitsplatz. Auch hier gibt es Beschränkungen (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung), über die sich kein Betrieb hinwegsetzen darf.

Sie halten möglicherweise Raucherecken bereit. Für Mobbing wird man dann hoffentlich dem Vorgesetzten zugewiesen. Für sexuelle Belästigung bekommt man den Stuhl des Angeklagten zugewiesen - wie es vielleicht noch viel zu wenig geschieht.

Aber warum besteht das Handlungsbedarf und beim Rauchen nicht? Zu Rauchen heißt, den Personen aus seinem/ihrem Umfeld krebserrende und leistungsmindernde Chemikalien in die Lungen zu blasen. Das ist doch gemeiner als Mobbing und Vergewaltigung zusammen. (-:

Soll das Autofahren doch gleich mit verboten werden. Da werden auch giftige Stoffe frei und ausserdem fordert es jährlich so viele Tote in der EU, als wäre die EU Krisengebiet.
:->

Wenn solche Verbote wie "Überraschungseierverbot" durchkommen, wo sollen der sich ankündigenden Verbotswelle die Grenzen gesetzt werden?

Ist das denn so konkret? Woher stamm deine Infos?

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Und einer hat mal wieder vom anderen abgeschrieben (-;

Wir haben halt noch keinen Kameramann oder Korrespondenten und auch keinen, der die "wichtigen" Personen vor das Mikrofon holt. ;->

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