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Forum: Politik Aktuell
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mehr-demokratie-wagen.de Forum Index >> Politik Aktuell >> Überraschungseier aus EU-Köpfen

Thread-View:
1. revolutionsound, 18.03, 00:12 (Start) 
  2. revolutionsound, 18.03, 10:32 (1) 
    3. Bodo, 18.03, 17:29 (2) 
4. revolutionsound, 18.03, 21:54 (3) 
  5. Bodo, 18.03, 23:55 (4) 
    6. revolutionsound, 19.03, 00:21 (5)  *
7. Bodo, 19.03, 11:14 (6)  *
  8. revolutionsound, 19.03, 11:25 (7) 
    9. Bodo, 19.03, 15:53 (8) 

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Angezeigtes Thema: 'Überraschungseier aus EU-Köpfen'
Beitrag Nummer 6 plus eine Antwort

Legende:  - Infos zur Person  - E-Mail  - Homepage öffnen  - Editieren  - Antworten  - Antw. ohne Zitat
Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 19.03.2004 um 00:21 (2060 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Aloha

Am 2004-03-18 23:55 hat Bodo geschrieben:

Hi

Rauchen in öffentlichen Räumen zu verbieten unterstütze ich voll.

Ist ein Restaurant ein öffentlicher Raum? Jeder kann zwar rein, aber ein Restaurant ist doch in Privatbesitz. Also kann es Restaurants geben, in denen geraucht werden darf und Restaurants, in denen nicht geraucht werden darf.

Ok. Dann sollte aber rauchfrei der Normalzustand sein und Raucher mit dicken Kreuzen an den Fenstern markiert <-:

Weisst du, wie viel Prozent der erwachsenen Bevölkerung beispielsweise in der BRD rauchen?

Privatbesitzt... stimmt schon. Aber so einfach liegt die Sache nicht. Deine Wohnung ist auch Privatbesitzt

Genossenschaft. Ich darf in der Wohnung nicht rauchen. Tue ich auch nicht: ich bin Nichtraucher.

und dennoch sind auch dort der Belästigung der sich dort Aufhaltenden Grenzen gesetzt. Ähnlich ist es am Arbeitsplatz. Auch hier gibt es Beschränkungen (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung), über die sich kein Betrieb hinwegsetzen darf.

Sie halten möglicherweise Raucherecken bereit. Für Mobbing wird man dann hoffentlich dem Vorgesetzten zugewiesen. Für sexuelle Belästigung bekommt man den Stuhl des Angeklagten zugewiesen - wie es vielleicht noch viel zu wenig geschieht.

Wenn solche Verbote wie "Überraschungseierverbot" durchkommen, wo sollen der sich ankündigenden Verbotswelle die Grenzen gesetzt werden?

Ist das denn so konkret? Woher stamm deine Infos?

TV, Printpresse, Onlinepresse
Wegen rauchfreie Zonen: das war SZ-Online

Wegen der Überraschungseier: Feldzug gegen Überraschungseier
Dabei sind Funktionäre der EU sehr gespalten: Abgeordnete aus Großbritannien, Griechenland fordern das Verbot, die Kommission lehnt es entschieden ab.

_________________
Wir leben nicht, wir werden gelebt.

Aktionen:   Informationen zu revolutionsound   User-Website besuchen revolutionsound   Antworten mit Zitieren   Antworten ohne Zitieren
Antworten:
Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 19.03.2004 um 11:14 (2017 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Hi

Am 2004-03-19 00:21 hat revolutionsound geschrieben:


Ist ein Restaurant ein öffentlicher Raum? Jeder kann zwar rein, aber ein Restaurant ist doch in Privatbesitz. Also kann es Restaurants geben, in denen geraucht werden darf und Restaurants, in denen nicht geraucht werden darf.

Ok. Dann sollte aber rauchfrei der Normalzustand sein und Raucher mit dicken Kreuzen an den Fenstern markiert <-:

Weisst du, wie viel Prozent der erwachsenen Bevölkerung beispielsweise in der BRD rauchen?

Das ist mir wurst. Ich weiss, dass 100% der Leute Stuhlgang haben und trotzdem machen sie das nicht im Restaurant neben ihrem und damit meinem Essen, sondern gehen dafuer in ein extra Raum. Da kann ich wohl erwarten, das eine nicht lebensnotwendige Belaestigung mindestens ebenso dezent woanders durchgefuehrt wird.


und dennoch sind auch dort der Belästigung der sich dort Aufhaltenden Grenzen gesetzt. Ähnlich ist es am Arbeitsplatz. Auch hier gibt es Beschränkungen (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung), über die sich kein Betrieb hinwegsetzen darf.

Sie halten möglicherweise Raucherecken bereit. Für Mobbing wird man dann hoffentlich dem Vorgesetzten zugewiesen. Für sexuelle Belästigung bekommt man den Stuhl des Angeklagten zugewiesen - wie es vielleicht noch viel zu wenig geschieht.

Aber warum besteht das Handlungsbedarf und beim Rauchen nicht? Zu Rauchen heißt, den Personen aus seinem/ihrem Umfeld krebserrende und leistungsmindernde Chemikalien in die Lungen zu blasen. Das ist doch gemeiner als Mobbing und Vergewaltigung zusammen. (-:


Wenn solche Verbote wie "Überraschungseierverbot" durchkommen, wo sollen der sich ankündigenden Verbotswelle die Grenzen gesetzt werden?

Ist das denn so konkret? Woher stamm deine Infos?

TV, Printpresse, Onlinepresse

Und einer hat mal wieder vom anderen abgeschrieben (-;


_________________
Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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