Angezeigtes Thema: 'Überraschungseier aus EU-Köpfen'
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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 18.03.2004 um 23:55 (2070 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Hi

Rauchen in öffentlichen Räumen zu verbieten unterstütze ich voll.

Ist ein Restaurant ein öffentlicher Raum? Jeder kann zwar rein, aber ein Restaurant ist doch in Privatbesitz. Also kann es Restaurants geben, in denen geraucht werden darf und Restaurants, in denen nicht geraucht werden darf.

Ok. Dann sollte aber rauchfrei der Normalzustand sein und Raucher mit dicken Kreuzen an den Fenstern markiert <-:

Privatbesitzt... stimmt schon. Aber so einfach liegt die Sache nicht. Deine Wohnung ist auch Privatbesitzt und dennoch sind auch dort der Belästigung der sich dort Aufhaltenden Grenzen gesetzt. Ähnlich ist es am Arbeitsplatz. Auch hier gibt es Beschränkungen (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung), über die sich kein Betrieb hinwegsetzen darf.


Wenn solche Verbote wie "Überraschungseierverbot" durchkommen, wo sollen der sich ankündigenden Verbotswelle die Grenzen gesetzt werden?

Ist das denn so konkret? Woher stamm deine Infos?


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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 19.03.2004 um 00:21 (2086 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Aloha

Am 2004-03-18 23:55 hat Bodo geschrieben:

Hi

Rauchen in öffentlichen Räumen zu verbieten unterstütze ich voll.

Ist ein Restaurant ein öffentlicher Raum? Jeder kann zwar rein, aber ein Restaurant ist doch in Privatbesitz. Also kann es Restaurants geben, in denen geraucht werden darf und Restaurants, in denen nicht geraucht werden darf.

Ok. Dann sollte aber rauchfrei der Normalzustand sein und Raucher mit dicken Kreuzen an den Fenstern markiert <-:

Weisst du, wie viel Prozent der erwachsenen Bevölkerung beispielsweise in der BRD rauchen?

Privatbesitzt... stimmt schon. Aber so einfach liegt die Sache nicht. Deine Wohnung ist auch Privatbesitzt

Genossenschaft. Ich darf in der Wohnung nicht rauchen. Tue ich auch nicht: ich bin Nichtraucher.

und dennoch sind auch dort der Belästigung der sich dort Aufhaltenden Grenzen gesetzt. Ähnlich ist es am Arbeitsplatz. Auch hier gibt es Beschränkungen (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung), über die sich kein Betrieb hinwegsetzen darf.

Sie halten möglicherweise Raucherecken bereit. Für Mobbing wird man dann hoffentlich dem Vorgesetzten zugewiesen. Für sexuelle Belästigung bekommt man den Stuhl des Angeklagten zugewiesen - wie es vielleicht noch viel zu wenig geschieht.

Wenn solche Verbote wie "Überraschungseierverbot" durchkommen, wo sollen der sich ankündigenden Verbotswelle die Grenzen gesetzt werden?

Ist das denn so konkret? Woher stamm deine Infos?

TV, Printpresse, Onlinepresse
Wegen rauchfreie Zonen: das war SZ-Online

Wegen der Überraschungseier: Feldzug gegen Überraschungseier
Dabei sind Funktionäre der EU sehr gespalten: Abgeordnete aus Großbritannien, Griechenland fordern das Verbot, die Kommission lehnt es entschieden ab.

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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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