Angezeigtes Thema: 'Kinderpornographie: Verfahren gegen R. Kelly kurz vor Einstellung'
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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 13.03.2004 um 16:21 (2059 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2004-03-13 15:22 hat revolutionsound geschrieben:

Ich hätte jetzt (in dem Artikel) "minderjährig" noch unter 16 eingestuft, wenn nicht, sogar unter 14. Sonst macht das Belastungsmaterial keinen Sinn: es soll sich ja um Kinderpornographie handeln.

In dem von Dir genannten Artikel taucht weder "Kind" noch "Pornografie" auf.


Wenn die "Partnerin" tatsächlich 17 gewesen sein sollte, kann dann die Justiz R. Kelly etwas anlasten? Wie in Deutschland? Kann ich nicht sagen. Ab wann gilt man in den USA nicht mehr als Kind?

Ich tippe mal auf 18.


In Deutschland kann eine Minderjährige/ein Minderjähriger mit Einverständnis der Eltern mit 16 Jahren heiraten. Manchmal scheinen die Gesetze kleine Widersprüche aufzubauen.

Das ist der Unterschied zwischen Naturgesetzen und vom Menschen geschaffenen. Letztere kann man umgehen und deuten.

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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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