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mehr-demokratie-wagen.de: Foren-Beitrag |
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1. revolutionsound, 12.03, 13:16 (Start)
2. Bodo, 12.03, 23:53 (1)
3. revolutionsound, 13.03, 15:22 (2) *
4. Bodo, 13.03, 16:21 (3) *
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Angezeigtes Thema: 'Kinderpornographie: Verfahren gegen R. Kelly kurz vor Einstellung' Beitrag Nummer 3 plus eine Antwort
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 3739 Mitglied seit: 18.02.2002
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Geschrieben am: 13.03.2004 um 15:22 (2124 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2004-03-12 23:53 hat Bodo geschrieben:
Am 2004-03-12 13:16 hat revolutionsound geschrieben:
Zwar gibt es Beweisfotos, die den US-Popsänger beim Sex mit Minderjährigen zeigen - aber im Verfahren gegen ihn dürfen sie nicht verwendet werden.
Die Verteidiger pladieren darauf, dass die Ermittler zuwenig Verdachtsmomente gehabt hätten und keine Razzia hätten machen dürfen. Die Razzia brachte jedoch das Hauptbelastungsmaterial gegen Kelly auf den Tisch - Fotos, die den 37-Jährigen beim Sex mit einer Minderjährigen zeigen. Richter Maloney stellt sich auf die Seite der Verteidiger. Was für eine kranke Entscheidung. Wie soll sich die Bevölkerung in den USA in Zukunft denn schützen, wenn nicht einmal Beweise gelten dürfen oder durch Nischen uneinsetzbar gemacht werden können?
Solche Rechtskniffe kennt man ja aus dem US-Fernsehen/Kino zu genüge.
Aber wirf hier bitte nicht Kinderpornos mit Sex mit einer Minderjährigen in einen Topf. Ich kenne den Fall zwar nicht, aber im Artikel steht "Minderjährige" und nichts von Kind. Minderjährig ist man auch noch mit 17.5 Jahren und da ist man erstens definitiv kein Kind mehr und zweitens sind solche Gesetze ohnehin Notlösungen.
Ich hätte jetzt (in dem Artikel) "minderjährig" noch unter 16 eingestuft, wenn nicht, sogar unter 14. Sonst macht das Belastungsmaterial keinen Sinn: es soll sich ja um Kinderpornographie handeln. Wenn die "Partnerin" tatsächlich 17 gewesen sein sollte, kann dann die Justiz R. Kelly etwas anlasten? Wie in Deutschland? Kann ich nicht sagen. Ab wann gilt man in den USA nicht mehr als Kind?
Denn worin besteht der erlittene Schaden? Das Gesetz soll Minderjährige, von denen das Gesetz annimmt, daß sie aufgrund ihrer geistiger Entwicklung nicht fähig sind, ihre sexuelle Selbstbestimmung wahrzunehmen, davor schützen, von Erwachsenen "über den Tisch gezogen zu werden". Tatsächlich kann man aber eine solche geistige Reife nicht fix an einem Alter und schon gar nicht auf den Tag genau festlegen.
In Deutschland wird der Tatbestand glaub nur verfolgt, wenn das minderjährige "Opfer" oder dessen Erziehungsberechtigten Anzeige erstatten.
In Deutschland kann eine Minderjährige/ein Minderjähriger mit Einverständnis der Eltern mit 16 Jahren heiraten. Manchmal scheinen die Gesetze kleine Widersprüche aufzubauen.
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Wir leben nicht, wir werden gelebt.
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Von: Bodo (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 2722 Mitglied seit: 13.01.2002
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Geschrieben am: 13.03.2004 um 16:21 (2052 mal angezeigt) ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2004-03-13 15:22 hat revolutionsound geschrieben:
Ich hätte jetzt (in dem Artikel) "minderjährig" noch unter 16 eingestuft, wenn nicht, sogar unter 14. Sonst macht das Belastungsmaterial keinen Sinn: es soll sich ja um Kinderpornographie handeln.
In dem von Dir genannten Artikel taucht weder "Kind" noch "Pornografie" auf.
Wenn die "Partnerin" tatsächlich 17 gewesen sein sollte, kann dann die Justiz R. Kelly etwas anlasten? Wie in Deutschland? Kann ich nicht sagen. Ab wann gilt man in den USA nicht mehr als Kind?
Ich tippe mal auf 18.
In Deutschland kann eine Minderjährige/ein Minderjähriger mit Einverständnis der Eltern mit 16 Jahren heiraten. Manchmal scheinen die Gesetze kleine Widersprüche aufzubauen.
Das ist der Unterschied zwischen Naturgesetzen und vom Menschen geschaffenen. Letztere kann man umgehen und deuten.
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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.
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