Angezeigtes Thema: 'Steuerreform, Familienentlastung, Kindergeld'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 13.12.2003 um 14:39 (3848 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2003-12-13 12:08 hat Quadrant geschrieben:

Hallo,

nach den Steuerreform vorschlägen der CDU sollen Familien mit 2 Kindern und 2 Verdienern erst ab 34.000 € Steuern bezahlen müssen (8000 € Freibetrag pro Person + 2000 € Freibetrag pro Arbeitnehmer).


Laut Olaf Scholz sind es mit der SPD-Steuerreform jedoch 37.650 ab die diese Familie Steueren bezahlen müssen.
Sind sind Kindergeld u. Kinderfreibeträge in obige Zahlen (37.650€, 34.000 €) schon mit einberechnet?

Kindergeld ist nicht einberechnet. Das kommt obendrauf und wird sich nicht 'erarbeitet', zählt nicht als Einkommen.

Der Kinderfreibetrag dürfte in obigen Angaben enthalten sein - eindeutiger formuliert: zwei Arbeitnehmer, zwei Kinder, Freibeträge stehen da.

Allgemeiner Aufruf an alle Steuerexperten: wenn was nicht stimmt, bitte korrigieren.
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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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