Angezeigtes Thema: 'Steuerreform, Familienentlastung, Kindergeld' Beitrag Nummer -1 plus 0 Antworten
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 3739 Mitglied seit: 18.02.2002
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Geschrieben am: 13.12.2003 um 14:39 (3848 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2003-12-13 12:08 hat Quadrant geschrieben:
Hallo,
nach den Steuerreform vorschlägen der CDU sollen Familien mit 2 Kindern und 2 Verdienern erst ab 34.000 € Steuern bezahlen müssen (8000 € Freibetrag pro Person + 2000 € Freibetrag pro Arbeitnehmer).
Laut Olaf Scholz sind es mit der SPD-Steuerreform jedoch 37.650 ab die diese Familie Steueren bezahlen müssen.
Sind sind Kindergeld u. Kinderfreibeträge in obige Zahlen (37.650€, 34.000 €) schon mit einberechnet?
Kindergeld ist nicht einberechnet. Das kommt obendrauf und wird sich nicht 'erarbeitet', zählt nicht als Einkommen.
Der Kinderfreibetrag dürfte in obigen Angaben enthalten sein - eindeutiger formuliert: zwei Arbeitnehmer, zwei Kinder, Freibeträge stehen da.
Allgemeiner Aufruf an alle Steuerexperten: wenn was nicht stimmt, bitte korrigieren.
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