Angezeigtes Thema: 'Vielleicht sollte man auf Gesetze nicht so viel zählen'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 01.07.2003 um 00:17 (2909 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Das tun manche Gesetzgeber auch nicht, wenn sie das Grundgesetz umgehen.

Wanzen? Doch nicht in diesem Staat, doch nicht im Rechtsstaat des Grundgesetzes! Es ist seit gut fünf Jahren anders. Damals wurde, nach 13 Jahren heftigen politischen Streits, der Einsatz der Wanze zu staatlichen Zwecken erlaubt und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.

Schon vergessen? Wer erinnert sich daran noch?

Das Abhören der beruflichen Gespräche von Rechtsanwälten, Ärzten oder Pfarrern mit ihren Mandanten, Patienten und Ratsuchenden, auch das Belauschen der Gespräche von Ehepartnern, wurde aber nicht verboten.

Es genügt der Verdacht. Nein, mehr noch: es genügt der Verdacht gegenüber einem Besucher. Es genügt sicherlich auch der falsche Verdacht.

Geht das mit dem Abhören auch andersrum? Es gibt da schon welche, die ich gerne mal abhören würde, damit, wenn Willkür eingeführt zu werden droht, vielleicht doch noch rechtzeitig eingegriffen werden kann.

Im Land der Lauscher

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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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