Angezeigtes Thema: 'Neues von den Behörden am Beispiel Berlin' Beitrag Nummer -1 plus eine Antwort
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
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Geschrieben am: 09.05.2003 um 17:50 (1894 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Allgemeine Lösung: Jede Art von Unkündbarkeit abschaffen. Bezahlung nach Leistung. Keine automatische Beförderung weil man halt schon so lange dabei ist.
Bei einer Wirtschaft, in der es um Leistung geht und konkurriert wird, ist das eigentlich recht naheliegend. Der Widerspruch wird auf Verwaltungsebene schon seit Jahren aufrecht erhalten.
Allerdings: wenn auf der einen Seite Personal gekürzt wird, auf der anderen Seite, wie neulich in Schleswig-Holstein, die Diäten angehoben werden, entstehen nur neue Widersprüche.
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Von: Bodo (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 2722 Mitglied seit: 13.01.2002
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Geschrieben am: 09.05.2003 um 18:02 (1958 mal angezeigt) ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-05-09 17:50 hat revolutionsound geschrieben:
Allerdings: wenn auf der einen Seite Personal gekürzt wird, auf der anderen Seite, wie neulich in Schleswig-Holstein, die Diäten angehoben werden, entstehen nur neue Widersprüche.
Meines Wissens wollten sie anheben, haben aber nicht. Und diese Anhebung sollte mit der Abschaffung anderer Nebenleistungen wie Heimfahrtgeld, Atemzuggeld, Schuhputzgeld Aufrechtergang-Vergütung oder was unsere Vertreter alles so erhalten, einhergehen.
Keine Ahnung, welchem Umfang die Erhöhung damit netto gehabt hätte.
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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.
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