Angezeigtes Thema: 'Uneinigkeit und Recht und Freiheit'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 08.04.2003 um 16:56 (1928 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2003-04-08 14:02 hat Bodo geschrieben:


Am 2003-04-08 12:45 hat revolutionsound geschrieben:

Was der Staat darf und was der Bürger darf sind halt leider zwei paar Stiefel.
Wozu hat er denn genau aufgerufen? Einfach zu dessertieren oder erst im Fall eines illegalen Kriegseinsatzes?

Den Krieg betrachtet er wohl als illegal, den Einsatz deutscher Waffen ebenso:
Aufruf zur Fahnenflucht

Das ist schon witzig. Dann kann man also mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn man Soldaten dazu aufruft, etwas illegales NICHT zu tun.

Begründung: "Es steht geschrieben." So werden Gesetze zu beinahe 'magischen' Formeln, auch wenn sie noch so absurd angewendet werden - entgegen allem Normalverständnis wirken sie in den Köpfen und somit auf die Handlung doch.

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