Angezeigtes Thema: 'Uneinigkeit und Recht und Freiheit'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 03.04.2003 um 12:52 (1989 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2003-04-02 20:58 hat Sozialist geschrieben:

Am 2003-04-02 20:34 hat revolutionsound geschrieben:

Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt. In dem entsprechenden Paragraphen ist für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts »eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe« vorgesehen. Dabei ist es laut örtlicher Staatsanwaltschaft nicht einmal nötig, daß sich der US-Präsident persönlich oder offizielle US-Stellen mit einer Beschwerde an die örtlichen Behörden wenden. Wie darf man ein Staatsoberhaupt überhaupt kritisieren, wenn es auf seinen eigenen Wegen festgefahren ist? Und warum wird man hier belangt, wenn man seine Kritik an ein Staatsoberhaupt von anderswo offenkundig werden lässt? Hätte die Staatsanwaltschaft bei anderen 'Staatsoberhäuptern' auch eingegriffen? Nein, sie wird ganz gewiss unterscheiden. Also bei welchen und bei welchen nicht? Die Staatsanwaltschaft missachtet auch, dass es sich in den USA um ein Regime handelt, das nämlich nicht demokratisch zu seinen Ämtern gekommen ist. Das ist eine Beleidigung, welche sich gegen das Volk richtet.

Hmmm. Wie oft haben unsere Politiker eigentlich in letzter Zeit Saddam Hussein "beleidigt"? Der hat doch immerhin Wahlergebnisse von 99-100% und ist damit wohl Staatsoberhaupt. ODer gilt das nur für Demokratische Herrscher? Wenn ja, warum zählt es dann für Bush? Und was ist, wenn die Vorwürfe keine Beleidigung, sondern die Wahrheit sind, wie zum Beispiel bei Saddam oder Bush?
Naja, alles recht verwirrend.

Wie werden auf jeden Fall stets bei der Anwendung und Geltbarmachung von Gesetzen auf Widersprüche stossen. Diese muss man feststellen und behandeln. Ein Gesetz wird schnell zur politischen Formel.

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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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Von: Sozialist (Rang: Vielschreiber)   Beiträge: 783
Mitglied seit: 29.09.2002
Geschrieben am: 04.04.2003 um 14:51 (1923 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-04-03 12:52 hat revolutionsound geschrieben:

Am 2003-04-02 20:58 hat Sozialist geschrieben:

Am 2003-04-02 20:34 hat revolutionsound geschrieben:

Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt. In dem entsprechenden Paragraphen ist für die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts »eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe« vorgesehen. Dabei ist es laut örtlicher Staatsanwaltschaft nicht einmal nötig, daß sich der US-Präsident persönlich oder offizielle US-Stellen mit einer Beschwerde an die örtlichen Behörden wenden. Wie darf man ein Staatsoberhaupt überhaupt kritisieren, wenn es auf seinen eigenen Wegen festgefahren ist? Und warum wird man hier belangt, wenn man seine Kritik an ein Staatsoberhaupt von anderswo offenkundig werden lässt? Hätte die Staatsanwaltschaft bei anderen 'Staatsoberhäuptern' auch eingegriffen? Nein, sie wird ganz gewiss unterscheiden. Also bei welchen und bei welchen nicht? Die Staatsanwaltschaft missachtet auch, dass es sich in den USA um ein Regime handelt, das nämlich nicht demokratisch zu seinen Ämtern gekommen ist. Das ist eine Beleidigung, welche sich gegen das Volk richtet.

Hmmm. Wie oft haben unsere Politiker eigentlich in letzter Zeit Saddam Hussein "beleidigt"? Der hat doch immerhin Wahlergebnisse von 99-100% und ist damit wohl Staatsoberhaupt. ODer gilt das nur für Demokratische Herrscher? Wenn ja, warum zählt es dann für Bush? Und was ist, wenn die Vorwürfe keine Beleidigung, sondern die Wahrheit sind, wie zum Beispiel bei Saddam oder Bush?
Naja, alles recht verwirrend.

Wie werden auf jeden Fall stets bei der Anwendung und Geltbarmachung von Gesetzen auf Widersprüche stossen. Diese muss man feststellen und behandeln. Ein Gesetz wird schnell zur politischen Formel.

ei deisem Gesetz besonders, da es so gut wie niemand kennt. Warum darf denn nicht offen darüber diskutiert werden, ob es sich bei Bush um einen Kriegsverbrecher handelt?

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wieder da...

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