Angezeigtes Thema: 'Uneinigkeit und Recht und Freiheit'
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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 02.04.2003 um 21:52 (3971 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2003-04-02 20:34 hat revolutionsound geschrieben:

Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. [i]Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt.

Da ist schon ein Unterschied, zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung.
Das ist nicht nur bei Bush so, sondern gilt für jeden auf der Straße. Eine Beleidigung ist strafbar - auch dann, wenn sie nach persönlichem oder allgemeinem Empfinden wahr ist.
Das Deutsche Behörden in Fällen der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter von sich aus einschreiten können, liegt wahrscheinlich daran diese ja keine Möglichkeit haben, jede gegen sie ausgesprochene Beleidigung wahrzunehmen und selbst zu handeln.

BTW: Wenn man es weiss, kann man es leicht umgehen. Dann sagt man halt: "Ich bin der Meinung, daß dieser von Bush geführte Krieg verbrecherisch ist."



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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 03.04.2003 um 12:51 (2038 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-04-02 21:52 hat Bodo geschrieben:

Am 2003-04-02 20:34 hat revolutionsound geschrieben:

Wer US-Präsident Bush als Kriegsverbrecher bezeichnet, droht wegen Beleidigung belangt zu werden heisst es im Artikel der junge Welt vom 01.04.2003. Die Meinungsfreiheit ist zwar garantiert, aber begrenzt. Durch juristische Feinfuchserei wird hin und wieder bewiesen, dass man gewisse Tatsachen nicht aussprechen darf, obwohl man die Fakten tagtäglich zu sehen bekommt. [i]Tatsächlich ist der Meinungsfreiheit durch den weitgehend unbekannten Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch eine Grenze gesetzt.

Da ist schon ein Unterschied, zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung.

Korrekt.

Das ist nicht nur bei Bush so, sondern gilt für jeden auf der Straße. Eine Beleidigung ist strafbar - auch dann, wenn sie nach persönlichem oder allgemeinem Empfinden wahr ist.

Eine gewisse Achtung sollte im Zusammenleben schon vorhanden sein. Wenn jemand eine andere Person nicht achtet, muss sie auch nicht mit Hochachtung reagieren. Wie man das zum Ausdruck bringt, ist ein weiteres Blatt.

Das Deutsche Behörden in Fällen der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter von sich aus einschreiten können, liegt wahrscheinlich daran diese ja keine Möglichkeit haben, jede gegen sie ausgesprochene Beleidigung wahrzunehmen und selbst zu handeln.

Staatssouveränität. Und die Möglichkeit besteht, dass Beleidigungen gegen das eigene Staatsoberhaupt gerichtet werden.

BTW: Wenn man es weiss, kann man es leicht umgehen. Dann sagt man halt: "Ich bin der Meinung, daß dieser von Bush geführte Krieg verbrecherisch ist."

Ein formeller Umweg - und die Aussage ist klar.
Es ist besser und sicherer, man übt konstruktiv Kritik. Jedoch hört nicht jedes Staatsoberhaupt auf konstruktive Argumente. Die Welt steckt voller Widersprüche.

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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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