Angezeigtes Thema: 'BRD: Folter im Ausnahmefall'
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Von: Sozialist (Rang: Vielschreiber)   Beiträge: 783
Mitglied seit: 29.09.2002
Geschrieben am: 04.03.2003 um 17:22 (1967 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2003-03-04 12:29 hat revolutionsound geschrieben:

Der Polizeipräsident, der das gesagt hat, meinte ebenfalls, dass man das ja so machen könnte, dass weder bleibende Schäden, noch irgendwelche sichtbaren Verletzungen zurückbleiben. Deshalb sollte man dafür Polizeibeamte speziell in techniken Ausbilden, die bestimmte nerven (zum beispiel im Ohr) so reizen, dass es unerträgliche Schmerzen gibt. Da ergibt sich für mich folgendes problem: Wenn Polizisten in solchen Methoden ausgebildet werden, wer kann dann noch kontrollieren, wann und wie sie diese Methoden einsetzen?

Eine alte Problemstellung: "Wer bewacht den Wächter?"

Da das faktisch nicht möglich ist, sollte man dem Wächter einfach nicht zu viele Möglichkeiten zu solchen handlungen geben.

Das könnte in den Überlegungen zu folgenden Sätzen führen:
- Der Bewachte darf nicht in eine komplett machtlose Position gebracht werden.
- Macht darf nicht konzentriert werden.

Würde ich beide Unterschreiben.

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wieder da...

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