Angezeigtes Thema: 'BRD: Folter im Ausnahmefall'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 04.03.2003 um 12:29 (2037 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Der Polizeipräsident, der das gesagt hat, meinte ebenfalls, dass man das ja so machen könnte, dass weder bleibende Schäden, noch irgendwelche sichtbaren Verletzungen zurückbleiben. Deshalb sollte man dafür Polizeibeamte speziell in techniken Ausbilden, die bestimmte nerven (zum beispiel im Ohr) so reizen, dass es unerträgliche Schmerzen gibt. Da ergibt sich für mich folgendes problem: Wenn Polizisten in solchen Methoden ausgebildet werden, wer kann dann noch kontrollieren, wann und wie sie diese Methoden einsetzen?

Eine alte Problemstellung: "Wer bewacht den Wächter?"

Da das faktisch nicht möglich ist, sollte man dem Wächter einfach nicht zu viele Möglichkeiten zu solchen handlungen geben.

Das könnte in den Überlegungen zu folgenden Sätzen führen:
- Der Bewachte darf nicht in eine komplett machtlose Position gebracht werden.
- Macht darf nicht konzentriert werden.

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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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Von: Sozialist (Rang: Vielschreiber)   Beiträge: 783
Mitglied seit: 29.09.2002
Geschrieben am: 04.03.2003 um 17:22 (1966 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-03-04 12:29 hat revolutionsound geschrieben:

Der Polizeipräsident, der das gesagt hat, meinte ebenfalls, dass man das ja so machen könnte, dass weder bleibende Schäden, noch irgendwelche sichtbaren Verletzungen zurückbleiben. Deshalb sollte man dafür Polizeibeamte speziell in techniken Ausbilden, die bestimmte nerven (zum beispiel im Ohr) so reizen, dass es unerträgliche Schmerzen gibt. Da ergibt sich für mich folgendes problem: Wenn Polizisten in solchen Methoden ausgebildet werden, wer kann dann noch kontrollieren, wann und wie sie diese Methoden einsetzen?

Eine alte Problemstellung: "Wer bewacht den Wächter?"

Da das faktisch nicht möglich ist, sollte man dem Wächter einfach nicht zu viele Möglichkeiten zu solchen handlungen geben.

Das könnte in den Überlegungen zu folgenden Sätzen führen:
- Der Bewachte darf nicht in eine komplett machtlose Position gebracht werden.
- Macht darf nicht konzentriert werden.

Würde ich beide Unterschreiben.

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wieder da...

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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 05.03.2003 um 14:16 (1964 mal angezeigt)   ( 2. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-03-04 12:29 hat revolutionsound geschrieben:

Das könnte in den Überlegungen zu folgenden Sätzen führen:
- Der Bewachte darf nicht in eine komplett machtlose Position gebracht werden.
- Macht darf nicht konzentriert werden.

Noch ein Vorschlag: Es wird einfach bei jedem Menschen 24h am Tag aufgezeichnet, was er tut und mit ihm getan wird. Das beugt Übergriffen vor (-;

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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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