Angezeigtes Thema: 'BRD: Folter im Ausnahmefall'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
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Geschrieben am: 02.03.2003 um 20:44 (2087 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2003-03-01 17:27 hat Sozialist geschrieben:

Am 2003-02-24 18:06 hat revolutionsound geschrieben:

Polizeiexperten wollen in Ausnahmefällen foltern dürfen.
Der Vorsitzende des Richterbundes, Geert Mackenroth, ein zwei Meter hoch gewachsener Mann, hat sich relativieren müssen. Polizeiliche Folter sei unter bestimmten Bedingungen "vorstellbar", hatte er erklärt.
Ein Hauch von Mittelalter
Das sieht mir einfach nach staatlich genehmigte Kriminalität aus. Nicht, dass das fernliege, was könnte nicht alles unter Folter fallen? In den Bereich Folter fällt nicht zuletzt die Isolationshaft, und die wurde und wird hierzulande en masse praktiziert. Wo soll oder kann das hinführen? Und warum ist einigen Polizeiexperten die Folter als Mittel so wichtig? Sollen in Ausnahmefällen juristische Vergehen genehmigt werden, die woanders überall strafgeahndet würden? Zufügen von Schmerzen, diversen 'medizinischen' Mitteln, ...

Der Polizeipräsident, der das gesagt hat, meinte ebenfalls, dass man das ja so machen könnte, dass weder bleibende Schäden, noch irgendwelche sichtbaren Verletzungen zurückbleiben. Deshalb sollte man dafür Polizeibeamte speziell in techniken Ausbilden, die bestimmte nerven (zum beispiel im Ohr) so reizen, dass es unerträgliche Schmerzen gibt. Da ergibt sich für mich folgendes problem: Wenn Polizisten in solchen Methoden ausgebildet werden, wer kann dann noch kontrollieren, wann und wie sie diese Methoden einsetzen?

Eine alte Problemstellung: "Wer bewacht den Wächter?"

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Von: Sozialist (Rang: Vielschreiber)   Beiträge: 783
Mitglied seit: 29.09.2002
Geschrieben am: 03.03.2003 um 20:02 (2062 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-03-02 20:44 hat revolutionsound geschrieben:

Am 2003-03-01 17:27 hat Sozialist geschrieben:

Am 2003-02-24 18:06 hat revolutionsound geschrieben:

Polizeiexperten wollen in Ausnahmefällen foltern dürfen.
Der Vorsitzende des Richterbundes, Geert Mackenroth, ein zwei Meter hoch gewachsener Mann, hat sich relativieren müssen. Polizeiliche Folter sei unter bestimmten Bedingungen "vorstellbar", hatte er erklärt.
Ein Hauch von Mittelalter
Das sieht mir einfach nach staatlich genehmigte Kriminalität aus. Nicht, dass das fernliege, was könnte nicht alles unter Folter fallen? In den Bereich Folter fällt nicht zuletzt die Isolationshaft, und die wurde und wird hierzulande en masse praktiziert. Wo soll oder kann das hinführen? Und warum ist einigen Polizeiexperten die Folter als Mittel so wichtig? Sollen in Ausnahmefällen juristische Vergehen genehmigt werden, die woanders überall strafgeahndet würden? Zufügen von Schmerzen, diversen 'medizinischen' Mitteln, ...

Der Polizeipräsident, der das gesagt hat, meinte ebenfalls, dass man das ja so machen könnte, dass weder bleibende Schäden, noch irgendwelche sichtbaren Verletzungen zurückbleiben. Deshalb sollte man dafür Polizeibeamte speziell in techniken Ausbilden, die bestimmte nerven (zum beispiel im Ohr) so reizen, dass es unerträgliche Schmerzen gibt. Da ergibt sich für mich folgendes problem: Wenn Polizisten in solchen Methoden ausgebildet werden, wer kann dann noch kontrollieren, wann und wie sie diese Methoden einsetzen?

Eine alte Problemstellung: "Wer bewacht den Wächter?"

Da das faktisch nicht möglich ist, sollte man dem Wächter einfach nicht zu viele Möglichkeiten zu solchen handlungen geben.

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wieder da...

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