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Forum: Politik Aktuell
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mehr-demokratie-wagen.de Forum Index >> Politik Aktuell >> BRD: Folter im Ausnahmefall

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1. revolutionsound, 24.02, 18:06 (Start) 
  2. Bodo, 26.02, 15:54 (1) 
    3. revolutionsound, 27.02, 20:58 (2)  *
      4. Bodo, 27.02, 21:45 (3)  *
        5. revolutionsound, 27.02, 21:58 (4) 
          6. Bodo, 28.02, 00:14 (5) 
          7. revolutionsound, 28.02, 12:49 (6) 
            8. Bodo, 28.02, 14:27 (7) 
9. Sozialist, 01.03, 17:27 (1) 
  10. revolutionsound, 02.03, 20:44 (9) 
    11. Sozialist, 03.03, 20:02 (10) 
      12. revolutionsound, 04.03, 12:29 (11) 
13. Sozialist, 04.03, 17:22 (12) 
14. Bodo, 05.03, 14:16 (12) 
  15. Sozialist, 05.03, 15:41 (14) 
    16. revolutionsound, 05.03, 16:59 (15) 
  17. revolutionsound, 05.03, 16:59 (14) 

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Angezeigtes Thema: 'BRD: Folter im Ausnahmefall'
Beitrag Nummer 3 plus eine Antwort

Legende:  - Infos zur Person  - E-Mail  - Homepage öffnen  - Editieren  - Antworten  - Antw. ohne Zitat
Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 27.02.2003 um 20:58 (2027 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Hallo

Am 2003-02-26 15:54 hat Bodo geschrieben:

Hi

Am 2003-02-24 18:06 hat revolutionsound geschrieben:

Das sieht mir einfach nach staatlich genehmigte Kriminalität aus. Nicht, dass das fernliege, was könnte nicht alles unter Folter fallen? In den Bereich Folter fällt nicht zuletzt die Isolationshaft, und die wurde und wird hierzulande en masse praktiziert. Wo soll oder kann das hinführen? Und warum ist einigen Polizeiexperten die Folter als Mittel so wichtig? Sollen in Ausnahmefällen juristische Vergehen genehmigt werden, die woanders überall strafgeahndet würden? Zufügen von Schmerzen, diversen 'medizinischen' Mitteln, ...

Das ist ein ganz schwieriges Thema, über das man verständlicher Weise öffentlich kaum sprechen kann.
In dem Entführungsfall, an dem sich die Diskussion konkret entflammt hat, ging es immerhin darum, daß Leben eines Kindes zu retten. Es gab einen Täter, der die Möglichkeit zur Rettung hatte, aber nicht helfen wollte (das der Junge zu diesem Zeitpunkt schon ermordet war, ist hier irrelevant, weil die Polizei das nicht wußte und der Täter es auch nicht gesagt hat).
Deswegen: Unter den Bedingungen, daß man definitiv den Täter hat und daß der Täter die zur Rettung seines Opfers nötigen Informationen liefern kann, aber nicht will, halte ich die Androhung von Gewalt und notfalls auch die Umsetzung für legetim. Es geht nicht an, daß die körperliche Wohlbefindlichkeit eines Gewaltverbrechers wichtiger ist, als das Leben seines Opfers. Zumal wenn der Täter den Übergriff einfach dadurch abwenden kann, daß er sagt, was wirklich ist.

Verständlich. Wenn man es schwarz auf weiss hat, dann wird man die Sache zur Rettung des Opfers durchboxen. Den Einsatz von Gewalt kann man dabei nicht komplett ausschliessen.

Ist komplette Gewaltausklammerung überhaupt möglich? Wohl nicht. Beispiel Zivilcourage - da sind jedoch die 'Handlung', der Täter, das Opfer am gleichen Ort, sowie der/die Eingreifende. Das kann dann auch mal wehtun. Die Situation unterscheidet sich insbesondere die 'Gleichzeitigkeit' und die eine Lokalität.

Jetzt hat das in der Praxis aber mindestens Probleme:
1. Kann man nie genau wissen, ob der Täter wirklich der Täter ist.
2. Kann man nie genau wissen, ob der Täter die Informationen liefern kann.

Tja, ab wann ist dann ein Fall 'gesichert' gelöst?

Deswegen muß es in der Praxis verboten bleiben. Weil ansonsten würde es zwangsläufig auf Willkürhandlungen rauslaufen und das darf nicht passieren. Es darf nicht dazu führen, daß einem Unschuldigen etwas angetan wird, um andere Unschuldige zu beschützen. Dann haben wir verloren.

Richtig. Gegen jede Art von Machtmissbrauch muss schon am Ansatz vorgegangen werden.

Eine Alternative wäre eventuell eine medikamentöse Behandlung, die beispielsweise vorrübergehend den Willen bricht oder das Lügen unmöglich macht. So etwas würde ich praktisch bei einem konkretem Tatverdacht befürworten. Aber auch dann nur für überprüfbare Informationen (z.B. wo ist das Opfer versteckt), aber nicht für unüberprüfbare (z.B. ein Geständnis).

Gibt es Mittel, die (wissenschaftlich) erwiesen das Lügen unmöglich machen?


_________________
Die Justiz der Justiz ist das Volk.

Das war eure letzte Show.

[ Geändert von revolutionsound am 27.02.2003 ]

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Antworten:
Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 27.02.2003 um 21:45 (2009 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2003-02-27 20:58 hat revolutionsound geschrieben:

Ist komplette Gewaltausklammerung überhaupt möglich? Wohl nicht. Beispiel Zivilcourage - da sind jedoch die 'Handlung', der Täter, das Opfer am gleichen Ort, sowie der/die Eingreifende. Das kann dann auch mal wehtun. Die Situation unterscheidet sich insbesondere die 'Gleichzeitigkeit' und die eine Lokalität.

Gutes Beispiel.


Jetzt hat das in der Praxis aber mindestens Probleme:
1. Kann man nie genau wissen, ob der Täter wirklich der Täter ist.
2. Kann man nie genau wissen, ob der Täter die Informationen liefern kann.

Tja, ab wann ist dann ein Fall 'gesichert' gelöst?

Genau. Das ist das Dilemma. Selbst wenn Du den Täter mit der Waffe in der Hand neben dem Opfer stehend vorfindest, kannst Du nicht wirklich sicher sein.


Eine Alternative wäre eventuell eine medikamentöse Behandlung, die beispielsweise vorrübergehend den Willen bricht oder das Lügen unmöglich macht. So etwas würde ich praktisch bei einem konkretem Tatverdacht befürworten. Aber auch dann nur für überprüfbare Informationen (z.B. wo ist das Opfer versteckt), aber nicht für unüberprüfbare (z.B. ein Geständnis).

Gibt es Mittel, die (wissenschaftlich) erwiesen das Lügen unmöglich machen?

Ich weiß es nicht. Den Begriff "Wahrheitsserum" kennt jeder. Was wirklich dahinter steckt, ist mir nicht bekannt.
Tatsache ist, daß es sehr viele chemische Stoffe gibt, die sich auf das menschliche Bewußtsein und Verhalten auswirken. Das fängt an bei der Volksdroge Alkohol, die bei den meisten Menschen zu einem übersteigerten Mitteilungsbedürfnis führt. Auch Partydrogen wie Ecstasy (?) wird nachgesagt, daß sie den Drang auslösen, sich mit der ganzen Welt zu versöhnen. Und in Labors gibt es sicher noch weit wirksamere Mittel. Rechtlich ist es aber meines Wissens so, daß die zwangweise Verordnung von medizinisch nicht notwendigen Medikamenten als Körperverletzung gewertet wird.

_________________
Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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