Angezeigtes Thema: 'BRD: Folter im Ausnahmefall'
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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 26.02.2003 um 15:54 (4225 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Hi

Am 2003-02-24 18:06 hat revolutionsound geschrieben:

Das sieht mir einfach nach staatlich genehmigte Kriminalität aus. Nicht, dass das fernliege, was könnte nicht alles unter Folter fallen? In den Bereich Folter fällt nicht zuletzt die Isolationshaft, und die wurde und wird hierzulande en masse praktiziert. Wo soll oder kann das hinführen? Und warum ist einigen Polizeiexperten die Folter als Mittel so wichtig? Sollen in Ausnahmefällen juristische Vergehen genehmigt werden, die woanders überall strafgeahndet würden? Zufügen von Schmerzen, diversen 'medizinischen' Mitteln, ...

Das ist ein ganz schwieriges Thema, über das man verständlicher Weise öffentlich kaum sprechen kann.
In dem Entführungsfall, an dem sich die Diskussion konkret entflammt hat, ging es immerhin darum, daß Leben eines Kindes zu retten. Es gab einen Täter, der die Möglichkeit zur Rettung hatte, aber nicht helfen wollte (das der Junge zu diesem Zeitpunkt schon ermordet war, ist hier irrelevant, weil die Polizei das nicht wußte und der Täter es auch nicht gesagt hat).
Deswegen: Unter den Bedingungen, daß man definitiv den Täter hat und daß der Täter die zur Rettung seines Opfers nötigen Informationen liefern kann, aber nicht will, halte ich die Androhung von Gewalt und notfalls auch die Umsetzung für legetim. Es geht nicht an, daß die körperliche Wohlbefindlichkeit eines Gewaltverbrechers wichtiger ist, als das Leben seines Opfers. Zumal wenn der Täter den Übergriff einfach dadurch abwenden kann, daß er sagt, was wirklich ist.

Jetzt hat das in der Praxis aber mindestens Probleme:
1. Kann man nie genau wissen, ob der Täter wirklich der Täter ist.
2. Kann man nie genau wissen, ob der Täter die Informationen liefern kann.

Deswegen muß es in der Praxis verboten bleiben. Weil ansonsten würde es zwangsläufig auf Willkürhandlungen rauslaufen und das darf nicht passieren. Es darf nicht dazu führen, daß einem Unschuldigen etwas angetan wird, um andere Unschuldige zu beschützen. Dann haben wir verloren.

Eine Alternative wäre eventuell eine medikamentöse Behandlung, die beispielsweise vorrübergehend den Willen bricht oder das Lügen unmöglich macht. So etwas würde ich praktisch bei einem konkretem Tatverdacht befürworten. Aber auch dann nur für überprüfbare Informationen (z.B. wo ist das Opfer versteckt), aber nicht für unüberprüfbare (z.B. ein Geständnis).



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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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Antworten:
Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 27.02.2003 um 20:58 (2035 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Hallo

Am 2003-02-26 15:54 hat Bodo geschrieben:

Hi

Am 2003-02-24 18:06 hat revolutionsound geschrieben:

Das sieht mir einfach nach staatlich genehmigte Kriminalität aus. Nicht, dass das fernliege, was könnte nicht alles unter Folter fallen? In den Bereich Folter fällt nicht zuletzt die Isolationshaft, und die wurde und wird hierzulande en masse praktiziert. Wo soll oder kann das hinführen? Und warum ist einigen Polizeiexperten die Folter als Mittel so wichtig? Sollen in Ausnahmefällen juristische Vergehen genehmigt werden, die woanders überall strafgeahndet würden? Zufügen von Schmerzen, diversen 'medizinischen' Mitteln, ...

Das ist ein ganz schwieriges Thema, über das man verständlicher Weise öffentlich kaum sprechen kann.
In dem Entführungsfall, an dem sich die Diskussion konkret entflammt hat, ging es immerhin darum, daß Leben eines Kindes zu retten. Es gab einen Täter, der die Möglichkeit zur Rettung hatte, aber nicht helfen wollte (das der Junge zu diesem Zeitpunkt schon ermordet war, ist hier irrelevant, weil die Polizei das nicht wußte und der Täter es auch nicht gesagt hat).
Deswegen: Unter den Bedingungen, daß man definitiv den Täter hat und daß der Täter die zur Rettung seines Opfers nötigen Informationen liefern kann, aber nicht will, halte ich die Androhung von Gewalt und notfalls auch die Umsetzung für legetim. Es geht nicht an, daß die körperliche Wohlbefindlichkeit eines Gewaltverbrechers wichtiger ist, als das Leben seines Opfers. Zumal wenn der Täter den Übergriff einfach dadurch abwenden kann, daß er sagt, was wirklich ist.

Verständlich. Wenn man es schwarz auf weiss hat, dann wird man die Sache zur Rettung des Opfers durchboxen. Den Einsatz von Gewalt kann man dabei nicht komplett ausschliessen.

Ist komplette Gewaltausklammerung überhaupt möglich? Wohl nicht. Beispiel Zivilcourage - da sind jedoch die 'Handlung', der Täter, das Opfer am gleichen Ort, sowie der/die Eingreifende. Das kann dann auch mal wehtun. Die Situation unterscheidet sich insbesondere die 'Gleichzeitigkeit' und die eine Lokalität.

Jetzt hat das in der Praxis aber mindestens Probleme:
1. Kann man nie genau wissen, ob der Täter wirklich der Täter ist.
2. Kann man nie genau wissen, ob der Täter die Informationen liefern kann.

Tja, ab wann ist dann ein Fall 'gesichert' gelöst?

Deswegen muß es in der Praxis verboten bleiben. Weil ansonsten würde es zwangsläufig auf Willkürhandlungen rauslaufen und das darf nicht passieren. Es darf nicht dazu führen, daß einem Unschuldigen etwas angetan wird, um andere Unschuldige zu beschützen. Dann haben wir verloren.

Richtig. Gegen jede Art von Machtmissbrauch muss schon am Ansatz vorgegangen werden.

Eine Alternative wäre eventuell eine medikamentöse Behandlung, die beispielsweise vorrübergehend den Willen bricht oder das Lügen unmöglich macht. So etwas würde ich praktisch bei einem konkretem Tatverdacht befürworten. Aber auch dann nur für überprüfbare Informationen (z.B. wo ist das Opfer versteckt), aber nicht für unüberprüfbare (z.B. ein Geständnis).

Gibt es Mittel, die (wissenschaftlich) erwiesen das Lügen unmöglich machen?


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Die Justiz der Justiz ist das Volk.

Das war eure letzte Show.

[ Geändert von revolutionsound am 27.02.2003 ]

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