Angezeigtes Thema: 'Wir wollen nur deine Gene.'
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Von: Sozialist (Rang: Vielschreiber)   Beiträge: 783
Mitglied seit: 29.09.2002
Geschrieben am: 20.11.2002 um 18:56 (1923 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2002-11-20 16:55 hat revolutionsound geschrieben:

Macht korrumpiert. Das Problem ist jedoch, dass der Staat das nicht umbedingt lange ankündigen muss, bevor er es durchführt, sowas kann sehr schnell gehen. Und dann ist es zu spät, um es von vorneherein zu bekämpfen. Hätte so ein gesetz eigentlich vor dem Bundesverfassungsgericht bestand? Immerhin wäre das eine grundsätzliche refassung der Körpermerkmale der ganzen Bevölkerung. Ist soetwas erlaubt?

Das Problem ist, dass es dummerweise diskutabel ist. Dann wird mit Paragraphen und Menschenrechten argumentiert, Recht auf Privatheit: der Staat argumentiert selbst mit Sicherheit [obwohl er überall gegen sich selbst die Sicherheitslücken stopfen muss :-> was er wohl nie hinbekommt]. Das Verfassungsgericht wird diskutieren, gegen welche Paragraphen und Grundsätze es verstossen könnte. Der Beginn der Diskussion ist eigentlich schon ein möglicher Beginn der Misere. Es müsste indiskutabel sein.


Für mich ist es auch indiskutabel, aber man muss ja immerhin erklären, warum man es indiskutabel findet, womit man ja schon mitten in der Diskussion wäre, aber anders geht es halt nicht, da nicht jeder sofort einsehen wird. Das Argument das ich bei sowas am öftesten höre ist dann immer: "wenn man nichts zu verbergen hat", was schon an sich en ziemlich schlimmes Argument ist.

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wieder da...

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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 21.11.2002 um 13:10 (1936 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Das Problem ist, dass es dummerweise diskutabel ist. Dann wird mit Paragraphen und Menschenrechten argumentiert, Recht auf Privatheit: der Staat argumentiert selbst mit Sicherheit [obwohl er überall gegen sich selbst die Sicherheitslücken stopfen muss :-> was er wohl nie hinbekommt]. Das Verfassungsgericht wird diskutieren, gegen welche Paragraphen und Grundsätze es verstossen könnte. Der Beginn der Diskussion ist eigentlich schon ein möglicher Beginn der Misere. Es müsste indiskutabel sein.


Für mich ist es auch indiskutabel, aber man muss ja immerhin erklären, warum man es indiskutabel findet, womit man ja schon mitten in der Diskussion wäre, aber anders geht es halt nicht, da nicht jeder sofort einsehen wird. Das Argument das ich bei sowas am öftesten höre ist dann immer: "wenn man nichts zu verbergen hat", was schon an sich en ziemlich schlimmes Argument ist.

Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen, wieviel Zugriff man einer juristischen Person gewähren möchte, der man nicht '100%-ig' vertrauen kann. Dementsprechend sollte dann die Reaktion sein, wenn Zugriff 'verlangt' oder 'angestrebt' wird.

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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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