Angezeigtes Thema: 'Scharon wird nicht angeklagt'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 28.06.2002 um 23:47 (2054 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten, das ist jedenfalls eine für die deutschen Gerichte unterstellte positive Vermutung. Und in der Regel tun sie das auch, davon bin ich überzeugt. Dass unser Rechtssystem gewiss auch Mängel hat, ist auch bekannt. Aber die sind schon ziemlich selten.


Ich unterstelle unserem Rechtssystem, dass Auswege aus einer misslichen Lage bietet und Gesetze sich gegenseitig ausser Kraft setzen können: eine Tatsache, von der meines Erachtens gerade in der Politik häufig Gebrauch gemacht wird. Ein kleiner Bürger ist wegen Schwarzarbeit schnell abgeurteilt, ein Kohl kommt mit einem Ehrenwort davon und hält mit Stoiber gut zusammen (treffen sich auch privat), der ebenfalls Kenntnisse von schwarzen Kassen ableugnet. Nene, ein ehrliches Spiel ist das Rechtssystem durchaus nicht. Ich habe schon etliche gerichtliche Verfahren mitverfolgt: es war ersichtlich, wer der Schuldige war: und es wurden hintenrum die Beweisstücke gefälscht und die Anwälte ausgetauscht, dabei war logisch schon alles geklärt.

Das ist mir ehrlich gesagt etwas zu verschwörungstheoretisch. Sicher kommt es vor nach dem Satz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Und sicher ist auch, dass das deutsche Rechtssystem ein Interpretationsgerüst ist.


Verschwörung ist ein (Un)wort, dass man benutzen kann, aber es eignet sich eher als Blickfang. (-; Du beziehst dich wahrscheinlich auf die Aussage mit dem Altkanzler, der sein Ehrenwort gab und im Gerichtssaal weitere Namen nicht genannt hat. Ich habe mal den Wortlaut der Aussagen nachgelesen. Er ging bei Nachbohren auf Gegenangriff über...
Wie du sagst, die Aussage kommt nicht von ungefähr: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." GeRecht ist das nicht. Und die Großen haben eben mehr politischen Einfluss. Das bringt die Gesamtsituation noch mehr in eine Schieflage.

Natürlich kommt es vor, dass Beweise gefälscht werden etc. Und dass es Schieflagen gibt. Es kommt vor, dass Gesetze nicht gut und ihre Ausführung wie beim Brechmitteleinsatz in Hamburg hochproblematisch sind. Aber darüber ist man im Gespräch und so etwas wird auch diskutiert. Nur: Von expliziter politischer Justiz ist man in Deutschland sehr weit weg. Das muss man im Einzelfall dann konkret untersuchen. Wenn so etwas passiert, dann gibt es jedenfalls die Möglichkeit mit Mitteln der Öffentlichkeit dagegen anzugehen. Und es gibt genug Richter und Anwälte, die so etwas gar nicht gern sehen und gegebenefalls aktiv werden.

Kommen wir zurück zu Scharon, bei dem es mir nicht schwerfällt, ihn als aktuellen Kriegstreiber in Nahost zu bezeichnen. Wie du es ja selber sagst: ein Kriegsverbrechen kann passiert sein, aber es kann sein, dass es nicht konkret nachgewiesen werden kann, oder wie in einem anderen Fall, nämlich bei dem kongolesichen Außenminister Abdoulaye Yerodia, der wegen Aufwiegelung zum Völkermord an Tutis 1998 ergangen war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, da festgestellt wurde, dass ein Außenminister während der Ausübung seines Amtes Immunität genießt. Dann frage ich nochmal: schützt das internationale Recht nicht Völker- und Kriegsverbrecher? Ich denke, dass auf das Recht kein Verlass ist.

Nun, das internationale Recht funktioniert nicht immer. Immunität von Politikern im Amt hat ja auch seine guten Gründe. Und diese Immunität kann in Deutschland durch Beschluss auch aufgehoben werden. Auch das kommt in Deutschland gelegentlich vor.

Aber wie kann dann eine Person wie Yerodia gestoppt werden?

Entscheidende politische Veränderungen werden durch Kriege hervorgerufen: verbunden damit werden die Bürgerrecht ausser Kraft gesetzt. Dazu eignen sich Kriege. Das ist ein altes Phänomen. Schily hatte das Sicherheitspaket innerhalb von zwei Tagen auf dem Tisch. Wie komisch.

Komisch ist das nicht. Aber das Kriege nur deshalb erklärt werden, um Rechte auszuhebeln ist selten der Fall. Wohl aber kann man den Ausnahmezustand erklären innerhalb eines Landes (Polen um 1980 herum). Doch in demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Staaten ist das nicht so einfach. Die deutschen Notstandsgesetze in den 60er Jahren haben eine erhebliche Diskussion ausgelöst.

Und es gibt das Widerstandsrecht in Deutschland.

Huflaikhan

Das Widerstandsrecht würde ich mir durch keinen Ausnahmezustand nehmen lassen.

Der "Krieg dem Terror" ist jedenfalls ein Phänomen, der global seine politischen Kratzer hinterlassen hat. Es ist zu beobachten, dass einige Staaten aggressiver geworden sind, denn mit "Krieg dem Terror" haben wir einen ziemlich einfachen Vorwand für Aggression, und eben auch ein Schlagwort, dass Big Brother noch wachsamer sein lässt. In den USA hat das mehr als bedenkliche Ausmasse erreicht.

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Von: huflaikhan (Rang: Regular)   Beiträge: 111
Mitglied seit: 09.02.2002
Geschrieben am: 29.06.2002 um 08:48 (2089 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2002-06-28 23:47 hat revolutionsound geschrieben:

Nun, das internationale Recht funktioniert nicht immer. Immunität von Politikern im Amt hat ja auch seine guten Gründe. Und diese Immunität kann in Deutschland durch Beschluss auch aufgehoben werden. Auch das kommt in Deutschland gelegentlich vor.

Aber wie kann dann eine Person wie Yerodia gestoppt werden?


Indem man die Bürgergesellschaft so stark macht, dass solche Menschen erst gar nicht groß werden können.

Huflaikhan

_________________
Nizza, den 24. November 1887

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