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mehr-demokratie-wagen.de Forum Index >> Politik Aktuell >> Scharon wird nicht angeklagt

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1. revolutionsound, 27.06, 18:17 (Start) 
  2. huflaikhan, 27.06, 18:36 (1) 
    3. revolutionsound, 27.06, 19:09 (2) 
      4. huflaikhan, 28.06, 10:14 (3)  *
        5. revolutionsound, 28.06, 14:25 (4)  *
6. huflaikhan, 28.06, 15:43 (5) 
  7. revolutionsound, 28.06, 23:47 (6) 
    8. huflaikhan, 29.06, 08:48 (7) 
      9. revolutionsound, 29.06, 23:57 (8) 
        10. huflaikhan, 30.06, 10:49 (9) 
                  11. revolutionsound, 01.07, 01:36 (10) 
              12. revolutionsound, 02.07, 11:51 (8) 
                13. huflaikhan, 02.07, 13:38 (12) 
14. regimekritiker, 02.07, 16:30 (1) 

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Angezeigtes Thema: 'Scharon wird nicht angeklagt'
Beitrag Nummer 4 plus eine Antwort

Legende:  - Infos zur Person  - E-Mail  - Homepage öffnen  - Editieren  - Antworten  - Antw. ohne Zitat
Von: huflaikhan (Rang: Regular)   Beiträge: 111
Mitglied seit: 09.02.2002
Geschrieben am: 28.06.2002 um 10:14 (2164 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2002-06-27 19:09 hat revolutionsound geschrieben:

Ab wann ist ein Kriegsverbrecher ein Kriegsverbrecher? Muss es der Person juristisch nachgewiesen sein, dass sie Kriegsverbrechen begangen hat. Das setzt voraus, dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten würden.

Je nun? Das sind zwei paar Schuh. Ob jemand dies oder das ist, lässt sich danach beurteilen, ob er diese oder das getan hat, dazu muss man nicht juristisch argumentieren. Da geht dann, wenn ein Verstoss objektiv vorliegt. Im juristischen Verfahren geht es nur darum, ob es ein Gesetz gibt, wonach das bestimmte Vorgehen und Restriktion gestellt wird. Ohne Gesetz, keine Strafe. Ferner wird danach gefragt, ob dieser oder jener Person ein Verstoss nachgewiesen werden kann, so dass Zweifel ausgeschlossen werden können. Wenn jemand zwar objektiv einen Ladendiebstahl gegangen haben sollte, man es aber nicht nachweisen kann (viele Ladendiebstähle passieren ja so, dass der Geschädigte es gar nicht bemerkt), dann kann man da eben auch nicht gegen vorgehen. Dann liegt objektiv ein Fehlverhalten im Sinne des Gesetzes vor (das dann meistens nur "der Dieb" kennt), es bleibt aber ungeahndet.

Dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten, das ist jedenfalls eine für die deutschen Gerichte unterstellte positive Vermutung. Und in der Regel tun sie das auch, davon bin ich überzeugt. Dass unser Rechtssystem gewiss auch Mängel hat, ist auch bekannt. Aber die sind schon ziemlich selten.


Müssen wir wohl andere Wege finden und uns die Fragen beantworten: Ist Krieg nicht seelenverwandt mit Terrorismus? Und sind nicht beide alte Phänomene?

Mal sehen.

huflaikhan


Gesetzlich wird beides eindeutig voneinander getrennt: das hat mir neuerdings ein Offizier gut erklärt. Aber Krieg wird nie 'sauber' und 'gesetzestreu' in Szene gesetzt (oder?).

Das ist ein weites Feld. Meistens wird das übliche Gesetzesfeld ja außer Kraft gesetzt durch ein Kriegsrecht, dass in der Regel viele bürgerliche Rechte aufhebt oder stark beschneidet (Versammlungsfreiheit, etc.)

Huflaikhan

_________________
Nizza, den 24. November 1887

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Antworten:
Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 28.06.2002 um 14:25 (2199 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2002-06-28 10:14 hat huflaikhan geschrieben:

Am 2002-06-27 19:09 hat revolutionsound geschrieben:

Ab wann ist ein Kriegsverbrecher ein Kriegsverbrecher? Muss es der Person juristisch nachgewiesen sein, dass sie Kriegsverbrechen begangen hat. Das setzt voraus, dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten würden.

Je nun? Das sind zwei paar Schuh. Ob jemand dies oder das ist, lässt sich danach beurteilen, ob er diese oder das getan hat, dazu muss man nicht juristisch argumentieren. Da geht dann, wenn ein Verstoss objektiv vorliegt. Im juristischen Verfahren geht es nur darum, ob es ein Gesetz gibt, wonach das bestimmte Vorgehen und Restriktion gestellt wird. Ohne Gesetz, keine Strafe. Ferner wird danach gefragt, ob dieser oder jener Person ein Verstoss nachgewiesen werden kann, so dass Zweifel ausgeschlossen werden können. Wenn jemand zwar objektiv einen Ladendiebstahl gegangen haben sollte, man es aber nicht nachweisen kann (viele Ladendiebstähle passieren ja so, dass der Geschädigte es gar nicht bemerkt), dann kann man da eben auch nicht gegen vorgehen. Dann liegt objektiv ein Fehlverhalten im Sinne des Gesetzes vor (das dann meistens nur "der Dieb" kennt), es bleibt aber ungeahndet.

Dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten, das ist jedenfalls eine für die deutschen Gerichte unterstellte positive Vermutung. Und in der Regel tun sie das auch, davon bin ich überzeugt. Dass unser Rechtssystem gewiss auch Mängel hat, ist auch bekannt. Aber die sind schon ziemlich selten.


Ich unterstelle unserem Rechtssystem, dass Auswege aus einer misslichen Lage bietet und Gesetze sich gegenseitig ausser Kraft setzen können: eine Tatsache, von der meines Erachtens gerade in der Politik häufig Gebrauch gemacht wird. Ein kleiner Bürger ist wegen Schwarzarbeit schnell abgeurteilt, ein Kohl kommt mit einem Ehrenwort davon und hält mit Stoiber gut zusammen (treffen sich auch privat), der ebenfalls Kenntnisse von schwarzen Kassen ableugnet. Nene, ein ehrliches Spiel ist das Rechtssystem durchaus nicht. Ich habe schon etliche gerichtliche Verfahren mitverfolgt: es war ersichtlich, wer der Schuldige war: und es wurden hintenrum die Beweisstücke gefälscht und die Anwälte ausgetauscht, dabei war logisch schon alles geklärt.

Kommen wir zurück zu Scharon, bei dem es mir nicht schwerfällt, ihn als aktuellen Kriegstreiber in Nahost zu bezeichnen. Wie du es ja selber sagst: ein Kriegsverbrechen kann passiert sein, aber es kann sein, dass es nicht konkret nachgewiesen werden kann, oder wie in einem anderen Fall, nämlich bei dem kongolesichen Außenminister Abdoulaye Yerodia, der wegen Aufwiegelung zum Völkermord an Tutis 1998 ergangen war. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, da festgestellt wurde, dass ein Außenminister während der Ausübung seines Amtes Immunität genießt. Dann frage ich nochmal: schützt das internationale Recht nicht Völker- und Kriegsverbrecher? Ich denke, dass auf das Recht kein Verlass ist.

Müssen wir wohl andere Wege finden und uns die Fragen beantworten: Ist Krieg nicht seelenverwandt mit Terrorismus? Und sind nicht beide alte Phänomene?

Mal sehen.

huflaikhan


Gesetzlich wird beides eindeutig voneinander getrennt: das hat mir neuerdings ein Offizier gut erklärt. Aber Krieg wird nie 'sauber' und 'gesetzestreu' in Szene gesetzt (oder?).

Das ist ein weites Feld. Meistens wird das übliche Gesetzesfeld ja außer Kraft gesetzt durch ein Kriegsrecht, dass in der Regel viele bürgerliche Rechte aufhebt oder stark beschneidet (Versammlungsfreiheit, etc.)

Huflaikhan


Entscheidende politische Veränderungen werden durch Kriege hervorgerufen: verbunden damit werden die Bürgerrecht ausser Kraft gesetzt. Dazu eignen sich Kriege. Das ist ein altes Phänomen. Schily hatte das Sicherheitspaket innerhalb von zwei Tagen auf dem Tisch. Wie komisch.

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