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mehr-demokratie-wagen.de: Foren-Beitrag |
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1. revolutionsound, 27.06, 18:17 (Start)
2. huflaikhan, 27.06, 18:36 (1)
3. revolutionsound, 27.06, 19:09 (2) *
4. huflaikhan, 28.06, 10:14 (3) *
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14. regimekritiker, 02.07, 16:30 (1)
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Angezeigtes Thema: 'Scharon wird nicht angeklagt' Beitrag Nummer 3 plus eine Antwort
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 3739 Mitglied seit: 18.02.2002
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Geschrieben am: 27.06.2002 um 19:09 (2174 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Auf institutionellen Wegen sind solche Personen wie Scharon wohl nicht zu stoppen...sie wollen bleiben was sie sind: Kriegsverbrecher.
Kriegsverbrecher sind Kriegsverbrecher. Vielleicht ist Scharon davon einer.
Vielleicht lassen wir die Punkte davor kurz weg. Ich bin nicht so sehr von der Rechtsstaatlichkeit überzeugt - hat seine Gründe.
Ab wann ist ein Kriegsverbrecher ein Kriegsverbrecher? Muss es der Person juristisch nachgewiesen sein, dass sie Kriegsverbrechen begangen hat. Das setzt voraus, dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten würden.
Müssen wir wohl andere Wege finden und uns die Fragen beantworten: Ist Krieg nicht seelenverwandt mit Terrorismus? Und sind nicht beide alte Phänomene?
Mal sehen.
huflaikhan
Gesetzlich wird beides eindeutig voneinander getrennt: das hat mir neuerdings ein Offizier gut erklärt. Aber Krieg wird nie 'sauber' und 'gesetzestreu' in Szene gesetzt (oder?).
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Von: huflaikhan (Rang: Regular) |
| Beiträge: 111 Mitglied seit: 09.02.2002
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Geschrieben am: 28.06.2002 um 10:14 (2167 mal angezeigt) ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2002-06-27 19:09 hat revolutionsound geschrieben:
Ab wann ist ein Kriegsverbrecher ein Kriegsverbrecher? Muss es der Person juristisch nachgewiesen sein, dass sie Kriegsverbrechen begangen hat. Das setzt voraus, dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten würden.
Je nun? Das sind zwei paar Schuh. Ob jemand dies oder das ist, lässt sich danach beurteilen, ob er diese oder das getan hat, dazu muss man nicht juristisch argumentieren. Da geht dann, wenn ein Verstoss objektiv vorliegt. Im juristischen Verfahren geht es nur darum, ob es ein Gesetz gibt, wonach das bestimmte Vorgehen und Restriktion gestellt wird. Ohne Gesetz, keine Strafe. Ferner wird danach gefragt, ob dieser oder jener Person ein Verstoss nachgewiesen werden kann, so dass Zweifel ausgeschlossen werden können. Wenn jemand zwar objektiv einen Ladendiebstahl gegangen haben sollte, man es aber nicht nachweisen kann (viele Ladendiebstähle passieren ja so, dass der Geschädigte es gar nicht bemerkt), dann kann man da eben auch nicht gegen vorgehen. Dann liegt objektiv ein Fehlverhalten im Sinne des Gesetzes vor (das dann meistens nur "der Dieb" kennt), es bleibt aber ungeahndet.
Dass Gerichte objektiv und korrekt arbeiten, das ist jedenfalls eine für die deutschen Gerichte unterstellte positive Vermutung. Und in der Regel tun sie das auch, davon bin ich überzeugt. Dass unser Rechtssystem gewiss auch Mängel hat, ist auch bekannt. Aber die sind schon ziemlich selten.
Müssen wir wohl andere Wege finden und uns die Fragen beantworten: Ist Krieg nicht seelenverwandt mit Terrorismus? Und sind nicht beide alte Phänomene?
Mal sehen.
huflaikhan
Gesetzlich wird beides eindeutig voneinander getrennt: das hat mir neuerdings ein Offizier gut erklärt. Aber Krieg wird nie 'sauber' und 'gesetzestreu' in Szene gesetzt (oder?).
Das ist ein weites Feld. Meistens wird das übliche Gesetzesfeld ja außer Kraft gesetzt durch ein Kriegsrecht, dass in der Regel viele bürgerliche Rechte aufhebt oder stark beschneidet (Versammlungsfreiheit, etc.)
Huflaikhan
_________________
Nizza, den 24. November 1887
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