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mehr-demokratie-wagen.de Forum Index >> Parteien Allgemein >> Integratıonsgıpfel und Kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

Thread-View:
1. ladarct, 15.07, 00:55 (Start) 
  2. revolutionsound, 18.07, 20:53 (1)  *

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Angezeigtes Thema: 'Integratıonsgıpfel und Kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer'
Beitrag Nummer 2 plus 0 Antworten

Legende:  - Infos zur Person  - E-Mail  - Homepage öffnen  - Editieren  - Antworten  - Antw. ohne Zitat
Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 18.07.2006 um 20:53 (6547 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2006-07-15 00:55 hat ladarct geschrieben:

Integrationsgipfel - İch bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Ausländer,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 25 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.

Und doch sollten die Rechte dieser beiden Gruppen nicht gleich sein.

Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen.Ich denke,Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration.

Demokratie live. Für viele wäre das vielleicht die erste Teilnahme an einer Demokratie.

Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter.Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert sondern ihr muss endlich entsprochen werden.Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden.İch denke ,Wenn die EU-Bürger nach der Einreise 3 Monaten an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen,sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft.

EU-"Staatsbürgerschaft". Mit der unmittelbaren Betroffenheit von kommunaler Politik wird dieser Beschluss wohl auch begründet worden sein. Die Garantie ist eine ganz andere: es wird davon ausgegangen, dass in den EU-Ländern die demokratische Grundordnung und marktwirtschaftliche Orientierung akzeptiert wird. Demzufolge sind die Voraussetzungen andere. Wird dieses Wahlrecht nach drei Monaten tatsächlich als Diskrimierung aufgefasst? Von der EU scheinen ihre Bürger nicht so viel zu wissen.

Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark,den Niederlanden, Irland, Frankreich und der Schweiz ,Belgien.İch glaube, Wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuer zahlt,soll mitbestimmen dürfen.

Das sind zwei nachvollziehbare Kriterien. Gilt in den oben genannten Ländern die Fünf-Jahres-Frist?

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