Angezeigtes Thema: 'Anleger aufgepasst!'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 15.12.2006 um 21:47 (3167 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2006-12-14 23:39 hat Bodo geschrieben:

Am 2006-12-14 23:04 hat revolutionsound geschrieben:

Da die Deutschen ja immer weniger Kinde haben, muss ja beim Vererben auch immer weniger aufgeteilt werdebn (-;

Und es gibt weniger Streitfälle. :->>

Ausser bei den ganz Reichen. Denn bei deren Dahinscheiden will jeder seinen Anteil, der sie mal auf der Strasse getroffen hat (-;

Ach so, deswegen zeigen die sich nie auf offener Straße, sondern nur auf dem roten Teppich. (-:

Keine Ahnung. Ist Rürup nicht?

Ist eine Leibrente. Rentenzahlungen müssen versteuert werden. Die Einzahlungen können nicht übertragen werden. Bei Tod vor Rentenbeginn verfällt das ganze Kapital, auch bei Tod nach Rentenbeginn.

Oh. Und Ehepartner bekommen nichts? Rürup sind wir jetzt, oder?

Zahlst du Staatliche Rente ein? Dann kannst du Riester bekommen. Da ich als Lehrer staatliche Rente einzahle, kann ich auch einen Riestervertrag machen. Frag doch mal nach.

Vorteil: Steuerbegünstigungen, Schutz vor Pfändung
Eignet sich für Selbständige.

Wenn die bei so einem stressigen Leben das Rentenalter erreichen (-;
Eine private Rentenversichung kann man zur Fälligkeit komplett auszahlen lassen.

Und Fondssparen kann auch recht lukrativ sein. Obwohl irgendwann nur noch die 75 Prozent rausspringen.

Die Riester-Rente klingt viel besser: Riester-Rente.

Da steht auch:
"Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30%ige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist jedoch zulagenunschädlich möglich."

Rürup:
"Kein Kapitalwahlrecht - Die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente."

Was darf's sein - Pest oder Colera? (-:

Pest, denn die gibt es mit Zulage. (-;


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Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 15.12.2006 um 22:09 (3163 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2006-12-15 21:47 hat revolutionsound geschrieben:

Oh. Und Ehepartner bekommen nichts? Rürup sind wir jetzt, oder?

Zahlst du Staatliche Rente ein?

Nene.

Dann kannst du Riester bekommen. Da ich als Lehrer staatliche Rente einzahle, kann ich auch einen Riestervertrag machen. Frag doch mal nach.

Meine Frau könnte das dann wohl.


Die Riester-Rente klingt viel besser: Riester-Rente.

Da steht auch:
"Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30%ige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist jedoch zulagenunschädlich möglich."

Rürup:
"Kein Kapitalwahlrecht - Die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente."

Was darf's sein - Pest oder Colera? (-:

Pest, denn die gibt es mit Zulage. (-;

Dafür ist die Colera absetzbar (-:

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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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