Angezeigtes Thema: 'Ist mangelhafter Urheberschutz im Interesse des Verbrauchers.' Beitrag Nummer -1 plus 0 Antworten
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Von: huflaikhan (Rang: Regular) |
| Beiträge: 111 Mitglied seit: 09.02.2002
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Geschrieben am: 01.01.2003 um 10:53 (2639 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2002-12-31 19:10 hat Bodo geschrieben:
Am 2002-12-31 18:47 hat huflaikhan geschrieben:
PS: Sämtliche Gedanken hier meinerseits, die eine gewisse schöpferische Leistung darstellen oder wenigstens Poesie sind, dürfen nicht mehr gelesen werden und schon gar nicht verstanden oder verwendet, ohne dass man mir pro Zeichen Euro 0,12 zahlt.
Der Betrag ist beim Moderator abzuliefern, welcher 50% an den Autor weiterleiten wird.
Genauso funktionierts
MH
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Nizza, den 24. November 1887
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