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mehr-demokratie-wagen.de: Foren-Beitrag |
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1. im-ernst, 26.02, 17:43 (Start)
2. Bodo, 26.02, 19:08 (1)
3. revolutionsound, 01.03, 00:11 (1) *
4. Bodo, 03.03, 17:24 (3) *
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Angezeigtes Thema: 'Die Würde des Menschen ist unanstastbar §1' Beitrag Nummer 3 plus eine Antwort
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 3739 Mitglied seit: 18.02.2002
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Geschrieben am: 01.03.2008 um 00:11 (7419 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2008-02-26 17:43 hat im-ernst geschrieben:
Was bedeutet den das?
Freie Meinungsäußerung?
wie ist den das gemeint?
Freiees Versammlungsrecht?
Wo das bloß steht?
Der Begriff der Menschenwürde bezieht sich in erster Linie auf den Menschen selbst. Der Mensch ist auf Grund seiner bloßen Existenz ein Wesen, dass zu schützen ist. Dort, wo die Menschenwürde geschützt ist, kann von einem freiheitlichen Gemeinwesen gesprochen werden.
Das Versammlungsrecht spricht ein Grundrecht in einem Gemeinwesen an, einem von vielen, aus denen sich die Menschenwürde konstituiert. Grundrechte werden unabhängig gewährt, nicht erworben. Sie werden allerdings beschränkt, wenn eine Person rechtliche oder moralische Grenzen überschreitet.
In unterschiedlichen politischen Systemen wird die Menschenwürde durchaus unterschiedlich ausgelegt.
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Wir leben nicht, wir werden gelebt.
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Von: Bodo (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 2722 Mitglied seit: 13.01.2002
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 17:24 (3814 mal angezeigt) ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2008-03-01 00:11 hat revolutionsound geschrieben:
Der Begriff der Menschenwürde bezieht sich in erster Linie auf den Menschen selbst. Der Mensch ist auf Grund seiner bloßen Existenz ein Wesen, dass zu schützen ist. Dort, wo die Menschenwürde geschützt ist, kann von einem freiheitlichen Gemeinwesen gesprochen werden.
Endlich eine konkrete Definition (-;
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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.
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