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Forum: Die Gesellschaft
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mehr-demokratie-wagen.de Forum Index >> Die Gesellschaft >> Homosexualität - Warum? Warum nicht?

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1. Bodo, 20.09, 13:34 (Start) 
 2. Bodo, 20.09, 13:47 (1) 
  3. revolutionsound, 20.09, 23:19 (2) 
   4. Bodo, 21.09, 00:00 (3) 
    5. revolutionsound, 21.09, 12:31 (4) 
     6. regimekritiker, 21.09, 12:56 (5) 
      7. Bodo, 21.09, 14:47 (6) 
      8. revolutionsound, 21.09, 16:31 (6) 
       9. Bodo, 21.09, 17:48 (8) 
        10. revolutionsound, 21.09, 23:07 (9) 
     11. Bodo, 21.09, 14:47 (5) 
   12. regimekritiker, 21.09, 12:52 (3) 
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   14. Bodo, 21.09, 14:49 (13) 
  15. regimekritiker, 24.09, 15:09 (2)  *
   16. Bodo, 24.09, 16:26 (15)  *
 17. huflaikhan, 21.09, 11:35 (1) 
  18. Bodo, 21.09, 14:38 (17) 
   19. huflaikhan, 21.09, 15:56 (18) 
    20. Bodo, 21.09, 17:46 (19) 
     21. Kunstguerilla, 23.09, 14:18 (20) 
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       23. Kunstguerilla, 23.09, 17:14 (22) 
        24. huflaikhan, 23.09, 17:38 (23) 
         25. Kunstguerilla, 24.09, 10:45 (24) 
          26. huflaikhan, 24.09, 10:52 (25) 
           27. Kunstguerilla, 24.09, 11:19 (26) 
            28. huflaikhan, 24.09, 12:22 (27) 
             29. Kunstguerilla, 27.09, 13:28 (28) 
        30. Bodo, 23.09, 18:48 (23) 
         31. Kunstguerilla, 24.09, 11:11 (30) 
          32. Bodo, 24.09, 14:25 (31) 
           33. Kunstguerilla, 27.09, 14:00 (32) 
            34. Bodo, 27.09, 14:38 (33) 
             35. Kunstguerilla, 27.09, 14:45 (34) 
             36. Bodo, 27.09, 15:59 (35) 
              37. Kunstguerilla, 01.10, 05:24 (36) 
               38. Bodo, 01.10, 12:45 (37) 
 39. Sonnenblume, 22.09, 21:01 (17) 
  40. huflaikhan, 22.09, 21:41 (39) 
  41. Bodo, 22.09, 23:10 (39) 
42. regimekritiker, 21.09, 12:48 (1) 
 43. Bodo, 21.09, 15:38 (42) 
  44. regimekritiker, 22.09, 19:14 (43) 
   45. Bodo, 22.09, 20:29 (44) 
    46. regimekritiker, 23.09, 18:29 (45) 
     47. Bodo, 23.09, 19:22 (46) 
      48. regimekritiker, 24.09, 15:30 (47) 
       49. Bodo, 24.09, 16:11 (48) 
        50. regimekritiker, 24.09, 21:25 (49) 
         51. Bodo, 24.09, 22:32 (50) 
          52. regimekritiker, 25.09, 16:23 (51) 
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        85. Bodo, 24.09, 13:41 (84) 
         86. Kunstguerilla, 27.09, 13:39 (85) 
          87. Bodo, 27.09, 14:38 (86) 
           88. Kunstguerilla, 27.09, 14:42 (87) 
            89. Bodo, 27.09, 16:06 (88) 
             90. Kunstguerilla, 01.10, 05:19 (89) 
              91. Bodo, 01.10, 12:34 (90) 
92. Bodo, 21.09, 17:46 (1) 
 93. schwarzbart, 27.09, 20:40 (92) 
  94. huflaikhan, 27.09, 22:08 (93) 
  95. Kunstguerilla, 01.10, 11:35 (93) 
  96. beppo, 07.10, 09:55 (93) 
   97. Bodo, 07.10, 13:15 (96) 
    98. schwarzbart, 08.10, 18:24 (97) 
     99. Bodo, 08.10, 19:46 (98) 
    100. huflaikhan, 10.10, 18:25 (97) 
     101. Bodo, 10.10, 22:05 (100) 
 102. Sozialist, 06.10, 00:00 (92) 
103. revolutionsound, 21.08, 15:38 (1) 
 104. Bodo, 21.08, 16:31 (103) 
105. revolutionsound, 30.01, 11:29 (1) 

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Angezeigtes Thema: 'Homosexualität - Warum? Warum nicht?'
Beitrag Nummer 15 plus eine Antwort

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Von: regimekritiker (Rang: Regular)   Beiträge: 322
Mitglied seit: 07.05.2002
Geschrieben am: 24.09.2002 um 15:09 (2333 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
ich hab auf nem anderen forum noch ein paar meinungen eingeholt:

Ursachen von Homosexualität

Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, wenngleich es viele Theorien gibt.
Viele Lesben und Schwule lehnen diese Ursachenforschung daher prinzipiell ab. Sie befürchten, dass die Motivation für diese Ursachenforschung darin liegt, Homosexualität als unerwünschtes Phänomen auszumerzen.
Als gesichert und bewiesen gilt lediglich: Homosexualität ist keine Krankheit, Störung oder Fehlentwicklung. Homosexualität ist eine von mehreren gesunden, normalen Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen. Lesben und Schwule gab und gibt es zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften.

Immer noch werden homosexuelle Menschen diskriminiert
Während in vielen anderen Ländern Homosexualität schon sehr lange eine gesellschaftlich und auch gesetzlich anerkannte Form der sexuellen Identität ist, war Homosexualität in Österreich tatsächlich bis zur so genannten "Großen Strafrechtsreform 1971" verboten. Heute ist Homosexualität zwischen Erwachsenen nicht mehr verboten. Das Österreichische Recht beschneidet homosexuelle Menschen jedoch immer noch in ihren Rechten und diskriminiert sie daher.

Theorien zur Entstehung der Homosexualität

Es gibt viele verschiedene Theorien zur Entstehung der Homosexualität, die sich in drei große Gruppen einteilen lassen. Theorien der ersten Gruppe besagen, dass jeder Mensch bereits mit einer bestimmten sexuellen Orientierung zur Welt kommt. Nach den Theorien der zweiten Gruppe wird jeder Mensch in seiner Kindheit und Jugend von seiner sozialen Umwelt beeinflusst und dementsprechend homo- oder heterosexuell. Theorien der dritten Gruppe schließlich glauben an die Existenz von Kofaktoren, das heißt dass bei einem Menschen vorhandene genetische Anlagen in den ersten Lebensjahren durch das soziale Umfeld verstärkt werden müssen, damit es zur homosexuellen Entwicklung kommen kann.

Es stellt sich die Frage, ob und warum man Homosexualität überhaupt erklären will. Dahinter scheint immer wieder der Gedanke zu stehen, eine Abweichung von der Norm, ein Anderssein nicht erklären, sondern vielmehr rechtfertigen zu wollen.

In die erste Gruppe fallen jene Theorien, die an genetische Ursachen glauben, also an die Existenz eines "schwulen/lesbischen Gens". Ein Nachweis dieser Theorie oder gar das Auffinden eines solchen Gens gelang jedoch nicht.

Widerlegt ist heute die These, dass der Hormonhaushalt der Mutter während der Schwangerschaft Ursache für die homosexuelle Entwicklung des Kindes ist. Es gibt da nachweislich keinen Zusammenhang.

Theorien der zweiten Gruppe, die also soziale Faktoren als Ursache der homosexuellen Entwicklung sehen, sind heute ebenso widerlegt. Statistisch gesehen machen homosexuelle Menschen in der Kindheit die gleichen Erfahrungen wie heterosexuelle: Bestimmte Erziehungsstile, Scheidung oder Tod der Eltern und andere einschneidende Erlebnisse sind in der Kindheit homosexueller Menschen nicht öfter anzutreffen als in der Kindheit heterosexueller Menschen. Daraus folgt, dass der Erziehungsstil, eine etwaige Scheidung, der Tod eines Elternteiles oder andere Vorkommnisse in der Kindheit keinen Einfluss darauf haben, ob jemand hetero- oder homosexuell wird.

Besonders hartnäckig hält sich die so genannte "Verführungstheorie". Sie geht von der Annahme aus, dass ein heterosexueller Jugendlicher von einem älteren schwulen Mann zu einem sexuellen Kontakt verführt wird, obwohl der Jugendliche diesen nicht möchte, und dann, bedingt durch diesen einmaligen sexuellen Kontakt, homosexuell wird. Diese Theorie ist heute wissenschaftlich längst widerlegt. Die meisten Homosexuellen wissen im Innersten schon lange Jahre, bevor sie überhaupt die Erste sexuelle Erfahrungen machen, dass sie gleichgeschlechtlich empfinden. Und viele homosexuelle Menschen hatten vor ihrem Coming-out Beziehungen zum anderen Geschlecht - ohne dadurch zur Heterosexualität "verführt" worden zu sein!

Pathologisierung von Homosexualität

Nein, das ist sie nicht. Früher wurden Lesben und Schwule oft psychiatriert, um die "Krankheit Homosexualität" zu heilen. Den Menschen wurde dabei viel Schaden zugefügt. Da Homosexualität keine Krankheit ist, kann sie weder verhindert noch "geheilt" werden. Alle in diese Richtung zielenden Versuche haben sich als fragwürdig und letztenendes sinnlos erwiesen. Der Gedanke der Veränderung, der Umpolung oder Umwandlung, ist diskriminierend. Allerdings bot die Pathologisierung der Homosexualität in den vergangenen Jahrzehnten eine Möglichkeit, Homosexuelle als arme kranke Menschen, die Mitleid verdienen, zu tolerieren. Inzwischen sind solche Auffassungen überholt und widerlegt.

Seit 1992 hat sich auch in der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die wissenschaftliche Erkenntnis durchgesetzt, dass sexuelle Orientierung keine Krankheit ist. Homosexualität ist, wie Heterosexualität auch, eine von mehreren möglichen Entwicklungen. Sie ist daher auch keine Entwicklungsstörung.

http://www.wien.gv.at

Das Österreichische Recht

Seit 1971 sind einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen in Österreich straffrei. Es wurden allerdings vier Strafrechtsparagrafen geschaffen, die Homosexuelle diskriminieren, drei davon wurden inzwischen wieder abgeschafft (§210 - Verbot männlicher Prostitution, § 220 - Werbeverbot und § 221 - Vereinsverbot).

§ 209, der Geschlechtsverkehr für über 18-jährige Männer mit männlichen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren unter Strafe stellt, ist immer noch im Strafgesetzbuch verankert. Das gesetzliche Mindestalter für Heterosexuelle und Lesben hingegen ist mit 14 Jahren festgelegt.

Das bedeutet, eine Beziehung


40-jährige Frau und 14-jähriger Mann: legal
40-jährige Frau und 14-jährige Frau: legal
40-jähriger Mann und 14-jährige Frau: legal
40-jähriger Mann und 17-jähriger Mann: illegal
Österreich ist heute das einzige EU-Land, das für sexuelle Kontakte unter Schwulen ein höheres Mindestalter im Strafgesetz verankert hat als für Heterosexuelle und Lesben. Österreich wurde daher schon mehrfach vom Europäischen Gerichtshof aufgefordert, diese diskriminierende Ungleichbehandlung zu beenden.
In vielen weiteren Bereichen sind Lesben und Schwule nicht gleichberechtigt. Sie dürfen nicht heiraten, das heißt ihre Beziehungen nicht gesetzlich legitimieren, sie dürfen keine Kinder adoptieren, sie sind im Erbrecht, Mietrecht, Urlaubsrecht, Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht benachteiligt.

Auch sind ihnen Vergünstigungen für Paare oder Familien (z.B. Familienpreise bei Verkehrsmitteln) und betriebliche freiwillige Sozialleistungen für EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen verwehrt.

In Österreich gibt es derzeit noch keine Antidiskriminierungsgesetze. Solche Gesetze sind in vielen skandinavischen Ländern Realität und verhindern, dass schwule Männer und lesbische Frauen auf Grund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden. Solche Diskriminierungen kommen z.B. am Arbeitsplatz vor und können existenzbedrohend sein.

meinung1


hier was christliches!

Homosexualität, B.
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1976, Sp. 820-824




B. Moraltheol.




1. Als hs. Betätigung (auch Sodomie nach Gen 19,5) wird die sexuelle Betätigung mit einer Person desselben Geschlechtes bezeichnet. Zu ihr kommt es bei Menschen, deren Geschlechtstrieb sich auf einen gleichgeschlechtl. (hs.) statt auf einen andersgeschlechtl. (heteroxexuellen) Partner richtet (konträre Geschlechtsempfindung).

Vielfach nennt man die hs. Triebrichtung (auch als Homotropie bezeichnet) Inversion u. den mit ihr Behafteten invertiert, die hs. Triebbetätigung Perversion u. den, der sich so betätigt, pervertiert.




2. Über den Ursprung der H. besteht keine restlose Klarheit. Sie erscheint als ein Stecken- od. Stehenbleiben des Menschen auf dem Weg der geschlechtl. Reifung von der Auto- über die Homo- zur Heteroerotik od. als ein Rückschritt auf diesem Weg. Nach den Merkmalen unterscheidet man zw. eigentl. u. uneigentl. H.; körperl. Merkmale des anderen Geschlechtes (Intersexualität) sind für keine von beiden entscheidend.




a) Die uneigentl. H. ist durch erotisches Hingezogensein zum eigenen Geschlecht gekennzeichnet. Sie tritt in der Jugend od. in späteren Situationen, in denen die Gelegenheit zu heterosexuellem Verkehr fehlt (z.B. in Kasernen, auf Schiffen, in Gefängnissen), auf; es dürfte sich also um eine Entwicklungsschwierigkeit od. eine Mangelerscheinung handeln; in einem späteren Entwicklungsstadium od. bei Änderung der Situation wenden sich die Betreffenden dem anderen Geschlecht zu (fakultative od. gelegentl. H.). Ein Großteil der jugendl. männl. Prostituierten verhält sich je nach Gelegenheit hs. od. heterosexuell (bisexuell, ambivalent).




b) Für die eigentl. H. ist über das Hingezogensein zum eigenen Geschlecht hinaus die Abneigung (der Ekel) vor dem anderen kennzeichnend. Sie scheint in der psychophysischen Struktur des betreffenden Menschen so eingewurzelt ("konstitutionell") zu sein, daß sie ihm eine andere sexuelle Betätigung als die hs.e unmögl. macht (obligate H.). So erweckt sie den Eindruck des Angeborenseins. Vermutl. erklärt sie sich aber als ein Steckenbleiben in der geschlechtl. Reifung, die von der Ich-Einstellung (Autoerotik) zur Du-Beziehung (Heteroerotik) führen sollte; in der Zuwendung zum gleichgeschlechtl. Partner bleibt man dem eigenen Ich näher als in der Zuwendung zum andersgeschlechtl. (körperl.-hs. Betätigung als Ausdruck seelischer Homoerotik u. auf sie fixierend).

Zum Steckenbleiben können körperl. u. seelische Faktoren beitragen, unter letzteren verschiedene Einflüsse vielleicht schon in früher Kindheit: alles, was dazu verleitet, die Rolle einer Person des anderen Geschlechtes anzunehmen (unverständige Erziehung, zu starke Bindung an den andersgeschlechtl. Elternteil); alles, was dazu führt, sich von der eigenen Geschlechtlichkeit zu distanzieren (Abneigung gegen den gleichgeschlechtl. Elternteil, Gefühl der Unterlegenheit gegenüber älteren Geschwistern, Ekelerlebnisse im geschlechtl. Bereich); alles, was nur die Beziehung zu Personen des gleichen Geschlechtes als wünschenswert erscheinen läßt (etwa ausgesprochener Männerkult). Freil. führen dieselben Gegebenheiten, die bei den einen als Ursachen der H. gedeutet werden, bei anderen doch nicht zu ihr.

Ein Teil der Menschen mit hs. Neigung empfindet diese als lästig. Ein anderer Teil tut sich sogar etwas darauf zugute u. will, daß die hs. Betätigung als natürl. Möglichkeit anerkannt werde. Begreiflicherweise geht von der zweiten Gruppe größere Gefahr der Verführung aus.




3. In sittl. Beurteilung erscheint hs. Betätigung als Ausdruck einer unausgereiften Sexualität u. als Handlung, die geeignet ist, zur Fixierung der Unreife beizutragen od. auf sie zurückzuwerfen. Diese Fixierung steht der Ausreifung der Sexualität in der Gattenliebe u. in deren Krönung durch das Kind im Weg. Hs. Betätigung ist daher als Fehlform sexuellen Verhaltens anzusehen.

Im AT erscheint sie als schwere Verfehlung nicht nur im Zusammenhang mit ungerechtem Zwang dazu wie in Sodom u. Gomorra (Gen 18,20 f; 19; vgl. Ri 19,22-26) od. in Form von (heidnischer) Tempelprostitution (vgl. Dtn 23,18 f; 1 Kön 14,24; 15,12; 2 Kön 23,7), sondern auch ohne diese Besonderheiten (Lev 18,22; 20,13). Paulus zählt die H. zu den entehrenden Leidenschaften, denen die Menschen in sündhafter Verblendung verfielen (Röm 1,26), u. nennt die Knabenschänder unter denen, die gegen die gesunde Lehre verstoßen (1 Tim 1,10) u. das Reich Gottes nicht erben (1 Kor 6,9). Der Judasbrief verweist auf Sodom u. Gomorra als abschreckendes Beispiel (Jud 7). Die christl. Tradition nimmt seit den ältesten Zeiten gegen hs. Tun Stellung (Barn. 10,6 f.8; 19,4; Didache 2,2). Die Kirche sieht dafür Strafen vor (Synode v. Elvira c.71; CICcc. 2357-59).

Sehr schwierig kann es freil. sein, zu einem ausgewogenen Urteil über die Verantwortlichkeit des einzelnen Homosexuellen zu kommen. Voll verantwortl. mag der Bisexuelle sein, wenn er aus raffinierter Genußsucht zur hs. Betätigung kommt, u. wenigstens so weit wie für heterosexuellen Verkehr, wenn er bei dessen Mangel zur hs. Betätigung seine Zuflucht nimmt. Prostituierte, die sich aus Gewinnsucht zu hs. Betätigung hergeben, verraten eine unrichtige Werteinstellung im gesamten; die Schuldfrage verschiebt sich auf diese Einstellung hin, aus der sie schwer herauszubringen sind. Bei einem eigentl. Homosexuellen ist zu fragen, wie er zu seiner Verfassung gekommen ist u. wie weit er die Möglichkeit hat, von ihr loszukommen. Verharmlosung od. gar Gutheißung hs. Tuns ist nicht am Platz (vgl. Hl. Offizium 15.7.1961; Kongr. f. d. Glaubenslehre, 29.12.1975, , weil man dem Homosexuellen selbst damit für die Zukunft keinen guten Dienst erwiese; möglicherweise würde man damit zur Verfestigung seiner Homoerotik beitragen, die eine weitere Reifung fast unmögl. machte. Die Grundregel muß heißen, ihn zur Beherrschung seiner Neigung u. zum Streben nach Besserem (Ausreifung des in ihm vorhandenen heterosexuellen Ansatzes; echte Sublimierung) anzuregen u. zu ermutigen. Das besonnene Bemühen hat zumindest für manche Menschen mit hs. Neigung begründete Aussicht auf Erfolg u. kann sie zu wertvollen Gliedern der menschl. Gesellschaft werden lassen. Von der Ehe ist ihnen abzuraten, solange sie für das andere Geschlecht unempfängl. sind; aus einer solchen Ehe kann nichts Gutes werden.




4. Hs. Betätigung wurde u. wird von Staaten in verschiedenem Ausmaß mit Strafe bedroht. Für den Staat stellt sich die Frage, ob die Bestrafung der hs. Betätigung kriminalpolititsch geboten ist. In diesem Zusammenhang zitiert man häufig zwei Kommissionsberichte, die in England veröffentlicht wurden, als dort ein neues Strafgesetz in dieser Sache vorbereitet wurde, näml. den Wolfenden Report (eines Ausschusses des Home Office, 1957) u. den Griffin Report (eines kath. Beratungsausschusses, 1956). Der zweite verweist darauf, daß sich der Staat gemäß seiner Aufgabe darauf beschränken muß, als Verteidiger der öffentl. Ordnung aufzutreten. Er habe wohl das Recht u. die Pflicht, die menschl. Gesellschaft vor sittenzerstörenden Kräften zu schützen (etwa vorzeitige sexuelle Erlebnisse von geschlechtl. Unreifen abzuwehren). Mit dem (wenn auch wohlgemeinten) Versuch, Sünden zu bestrafen, die die öffentl. Ordnung nicht schädigen, überschreite er aber die Grenzen seiner Zuständigkeit. Der Bericht tritt für die Abschaffung von Strafbestimmungen gegen Sexualsünden, die von Erwachsenen untereinander außerh. der Öffentlichkeit begangen werden, mit folgenden Gründen ein: a) Derartige Strafen sind wirkungslos, b) sie werden der Häufigkeit solcher Sünden nicht gerecht, c) sie bringen unbillige Härten mit sich, d) sie geben Anlaß zu Erpressungen u. ähnl. üblen Machenschaften. Aufrecht zu erhalten seien Strafbestimmungen gegen a) hs. Handlungen Erwachsener mit Minderjährigen (vor vollendetem 21. Lebensfahr), b) hs. Handlungen gegen die öffentl. Sittlichkeit, c) gewinnsüchtige Ausbeutung des Lasters. - Es gibt auch Gutachter, die der Meinung sind, daß das Interesse der Öffentlichkeit an der Einhaltung der sittl. Ordnung im Bereich der Sexualität weitergehende Schutzmaßnahmen erfordert. Sie können auf charakteristische Fälle hinweisen, in denen mit der hs. Beziehung das Verbrechen verbunden ist.

Wenn der Gesetzgeber meint, auf Strafbestimmungen gegen hs. Betätigung weitgehend verzichten zu können (auch aus der Erwägung, daß Entstehung u. Schuld zu einem Großteil ungeklärt bleiben), darf dieser Verzicht nicht als sittl. Gutheißung gedeutet werden.


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Der Katechismus der Katholischen Kirche schreibt dazu:

Keuschheit und Homosexualität

2357 Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen, die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen. Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf. Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet [Vgl. Gen 19, 1&8212;29; Röm 1,24&8212;27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10.], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, "daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind" (CDF, Erkl. "Persona humana" . Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.

2358 Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von Ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfaßtheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.

2359 Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich &8212; vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft &8212;‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern.

chirstliches morallexikon



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was sind das für zeiten in denen das gespräch über bäume schon fast ein verbrechen ist weil es das schweigen über soviele untaten einschliesst!(bert brecht)

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Antworten:
Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 24.09.2002 um 16:26 (2255 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Eine Menge Stoff. Und angenehm wenig Rechtschreibfehler <-:

Der noch aus dem nunmehr vorletzten Jahrtausend stammende Position der Kirche will ich hier keine weitere Beachtung schenken. Da ist unsere Gesellschaft zum Glück drüber weg.
Auffallend ist auf jeden Fall: Von Dämonen ist nirgends die Rede. Auch die moderne christliche Position hält sich zwar mit Abneigungsbekundungen nicht zurück, verweist bei der Erklärung aber ebenfalls auf die Psychologie.

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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.

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