Geschrieben am: 08.06.2002 um 15:43 (4558 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2002-06-08 14:52 hat Bodo geschrieben:
Ich haette gerne einleitend eine Definition des Begriffes "Minderheit" abgetippt aber mein Rechtschreib-Duden schweigt sich diesbezueglich leider aus.
Vielleicht waere doch eine Definition ganz nuetzlich!
so hier zwei definitionen:
1. Minderheit
Einer M. anzugehören, kann heute in den westlichen Gesellschaften aufgrund der von der öffentlichen Meinung gewährten Opferprämie eine besondere Chance darstellen, andererseits aber auch einen unauslöschlichen Makel. Auf der positiven Seite der Messlatte stehen die Juden an erster Stelle, weit vor den Behinderten und Gastarbeitern. Am anderen Ende rangieren Latinos, Schwarze, Indianer und Zigeuner weit vor den australischen Aborigines (vgl. Vorurteil
2. Minderheit,
Gruppe von Menschen, die sich hinsichtl. bestimmter Merkmale (z. B. ethn. Zugehörigkeit, Sprache, Religion, Verhaltensweisen) von ihrer Umgebung unterscheidet. Soziale M. sind häufig trotz grundsätzlicher rechtl. Gleichstellung gesellschaftl. Außenseiter (Randgruppe). Nat. M. genießen in einigen Staaten gruppenspezif. Rechte (z. B. besondere Schulen und Kultureinrichtungen), so in Dtl. die dänischsprachige M. in Schlesw.-Holst., die fries. Bev.-Gruppe, die dt. Sinti und Roma sowie die Sorben.
dann noch den link "randgruppe" im text
Randgruppe, Sozialwissenschaften: Bezeichnung für Personengruppen, die in eine bestimmte Gesellschaft nur teilweise integriert beziehungsweise von deren Gratifikationen (Wohnung, Arbeit, Geld u. a.) ganz oder teilweise ausgeschlossen sind; begrifflich sowohl materielle Unterversorgung (z. B. Armut, Arbeitslosigkeit) umfassend als auch mangelnde soziale Konformität (z. B. Homosexualität, Prostitution) sowie fehlende Möglichkeiten der persönlichen, sozialen oder politischen Partizipation (Behinderte, Alte, Ausländer, Strafgefangene
beide sind von
einfach auf suchen und dann minderheit eingeben.
definierte grüsse. ein kritiker.
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