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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 3739 Mitglied seit: 18.02.2002
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Geschrieben am: 06.01.2007 um 16:55 (3322 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Am:04 hat Bodo geschrieben:
Am:22 hat revolutionsound geschrieben:
Ein "Näheres regelt ein Landesgesetz" ist uns ja noch nicht bekannt. Wie weitreichend das Strafgesetzbuch "besonders schwere Verbrechen" festlegt, gibt uns das erste Buch der Strafprozeßordnung Aufschluss.
Das ist ja eine lange Latte. U.a. "Geldfälschung und Wertpapierfälschung"
Eben. Solche Straftaten werden nicht selten härter bestraft als zum Beispiel Kindesmissbrauch oder eine andere Gewalttat.
Was hat Hessen also Näheres zur Regelung oder Definition des Begriffes "besonders schwere Straftat" - eine eigene Strafprozeßordnung?
Einen Würfel! (-:
Das Los! (-;
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