Angezeigtes Thema: 'Stoiber will Neuwahlen'
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Von: Bodo (Rang: Moderator)   Beiträge: 2722
Mitglied seit: 13.01.2002
Geschrieben am: 04.01.2007 um 15:33 (3141 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2006-12-29 06:33 hat schwan geschrieben:

Ich bin allerdings kein Bayer, sondern Hesse, und in der Hessischen Verfassung gllt die Todesstrafe nach wie vor, da die Verfassung im Gegenteil zu Bayern kein Plebiszit vorsieht.

Für welche Verbrechen ist sie theoretisch vorgesehen?


So, was nun? Soll das Volk Bayerns entscheiden, die Todesstrafe wiedereinzuführen oder soll der hessische Landtag in verfassungsgebender Mehrheit für eine Verfassungsänderung sorgen? Ich wäre für letzteres...

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Wieso müssen die Bayern etwas tun, wenn Hessen nichts tut?

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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 05.01.2007 um 22:22 (3152 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2007-01-04 15:33 hat Bodo geschrieben:

Am 2006-12-29 06:33 hat schwan geschrieben:

Ich bin allerdings kein Bayer, sondern Hesse, und in der Hessischen Verfassung gllt die Todesstrafe nach wie vor, da die Verfassung im Gegenteil zu Bayern kein Plebiszit vorsieht.

Für welche Verbrechen ist sie theoretisch vorgesehen?

Gute Frage. Denn zuerst denkt man an schwere Gewaltverbrechen, denn die Todesstrafe ist, wie im Artikel Todesstrafe in der Hessischen Verfassung? dargelegt, für besonders schweren Straftatbestand vorgesehen. Das könnte aber auch "Landesverrat" sein. Ein "Näheres regelt ein Landesgesetz" ist uns ja noch nicht bekannt. Wie weitreichend das Strafgesetzbuch "besonders schwere Verbrechen" festlegt, gibt uns das erste Buch der Strafprozeßordnung Aufschluss. Was hat Hessen also Näheres zur Regelung oder Definition des Begriffes "besonders schwere Straftat - eine eigene Strafprozeßordnung?

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