Angezeigtes Thema: 'Stoiber will Neuwahlen' Beitrag Nummer -1 plus 2 Antworten
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Von: schwan (Rang: Neuling) |
| Beiträge: 2 Mitglied seit: 29.12.2006
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Geschrieben am: 29.12.2006 um 06:33 (2992 mal angezeigt) (Aktuell gewählter Beitrag)
Hi Leute,
wir haben 2006 und fast 2007, um mal einen vielleicht veralteten Forenbeitrag klarzustellen...
Obwohl wirkungslos, da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Länderrecht bricht, wurde via Volksentscheid am 8.2.1998 die Möglichkeit einer Todesstrafe aus der bayerischen Verfassung gestrichen. Hier hat das Volk gesprochen.
Ich bin allerdings kein Bayer, sondern Hesse, und in der Hessischen Verfassung gllt die Todesstrafe nach wie vor, da die Verfassung im Gegenteil zu Bayern kein Plebiszit vorsieht.
So, was nun? Soll das Volk Bayerns entscheiden, die Todesstrafe wiedereinzuführen oder soll der hessische Landtag in verfassungsgebender Mehrheit für eine Verfassungsänderung sorgen? Ich wäre für letzteres...
So long...
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 3739 Mitglied seit: 18.02.2002
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Geschrieben am: 30.12.2006 um 20:45 (3084 mal angezeigt) ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Servus Schwan
Am 2006-12-29 06:33 hat schwan geschrieben:
Hi Leute,
wir haben 2006 und fast 2007, um mal einen vielleicht veralteten Forenbeitrag klarzustellen...
Hat sich immerhin das vierte Mal gejährt.
Obwohl wirkungslos, da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Länderrecht bricht, wurde via Volksentscheid am 8.2.1998 die Möglichkeit einer Todesstrafe aus der bayerischen Verfassung gestrichen. Hier hat das Volk gesprochen.
In irgendeinem Post anderswo habe ich das dann auch gelesen, vielleicht sogar hier?! Aber diesen thread habe ich total vergessen. Danke für den Hinweis.
Ich bin allerdings kein Bayer, sondern Hesse, und in der Hessischen Verfassung gllt die Todesstrafe nach wie vor, da die Verfassung im Gegenteil zu Bayern kein Plebiszit vorsieht.
Du meinst, dass es ausschließlich an dem fehlenden Plebiszit liegt?
So, was nun? Soll das Volk Bayerns entscheiden, die Todesstrafe wiedereinzuführen oder soll der hessische Landtag in verfassungsgebender Mehrheit für eine Verfassungsänderung sorgen? Ich wäre für letzteres...
Stimme ich zu.
So long...
Guten Rutsch.
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Von: Bodo (Rang: Moderator) |
| Beiträge: 2722 Mitglied seit: 13.01.2002
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Geschrieben am: 04.01.2007 um 15:33 (3138 mal angezeigt) ( 2. Antwort auf aktuellen Beitrag) Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2006-12-29 06:33 hat schwan geschrieben:
Ich bin allerdings kein Bayer, sondern Hesse, und in der Hessischen Verfassung gllt die Todesstrafe nach wie vor, da die Verfassung im Gegenteil zu Bayern kein Plebiszit vorsieht.
Für welche Verbrechen ist sie theoretisch vorgesehen?
So, was nun? Soll das Volk Bayerns entscheiden, die Todesstrafe wiedereinzuführen oder soll der hessische Landtag in verfassungsgebender Mehrheit für eine Verfassungsänderung sorgen? Ich wäre für letzteres...
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Wieso müssen die Bayern etwas tun, wenn Hessen nichts tut?
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Seelig sind die, die da arm an Geist sind, denn sie werden sich Christlich Soziale Union nennen.
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