Angezeigtes Thema: 'Geschacher um Bundespräsidentennachfolge'
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Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 08.03.2004 um 22:28 (3398 mal angezeigt)   (Aktuell gewählter Beitrag)
Am 2004-03-08 18:04 hat Bodo geschrieben:

Am 2004-03-07 21:05 hat revolutionsound geschrieben:

[Präsidentenkür]
Damit hat sich die Unionsspitze keine Freunde gemacht.

Du meinst, sie könnte in den Umfragewerten um 1% absacken? Dann hätte die SPD ja wieder halb so viel wie die CDU <-:

Bei einer Wahlbeteiligung von gut einem Drittel. ;->

Genau (-:
Braucht es bei einer Bundestagswahl eine Mindesbeteiligung?

Nicht in der BRD. Eine Wahl ist auch dann nicht ungültig, wenn kaum jemand hingegangen ist. Es gibt in Deutschland kein so genanntes Wahl-Quorum, also keine Mindestwahlbeteiligung. Wahlrecht

Der Bundestag informiert.

Wahlboykott bringt nichts, höchstens Ungewollte an die Macht. :->

_________________
Wir leben nicht, wir werden gelebt.

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Antworten:
Von: revolutionsound (Rang: Moderator)   Beiträge: 3739
Mitglied seit: 18.02.2002
Geschrieben am: 10.03.2004 um 23:46 (3373 mal angezeigt)   ( 1. Antwort auf aktuellen Beitrag)   Diesen Beitrag als Aktuellen nehmen
Am 2004-03-08 22:28 hat revolutionsound geschrieben:

Am 2004-03-08 18:04 hat Bodo geschrieben:

Am 2004-03-07 21:05 hat revolutionsound geschrieben:

[Präsidentenkür]
Damit hat sich die Unionsspitze keine Freunde gemacht.

Du meinst, sie könnte in den Umfragewerten um 1% absacken? Dann hätte die SPD ja wieder halb so viel wie die CDU <-:

Bei einer Wahlbeteiligung von gut einem Drittel. ;->

Genau (-:
Braucht es bei einer Bundestagswahl eine Mindesbeteiligung?

Nicht in der BRD. Eine Wahl ist auch dann nicht ungültig, wenn kaum jemand hingegangen ist. Es gibt in Deutschland kein so genanntes Wahl-Quorum, also keine Mindestwahlbeteiligung. Wahlrecht

Der Bundestag informiert.

Wahlboykott bringt nichts, höchstens Ungewollte an die Macht. :->

Anders schaut das Wahlrecht übrigens in Russland aus. Das Gesetz sieht vor, dass für eine gültige Wahl mindestens eine Wahlbeteiligung von 50 Prozent erforderlich ist. Das mach dem Premier ernsthafte Sorgen und er lässt seinen Apparat alles daran aufwenden, dass wenigstens genug Wahlbeteiligung organisiert wird, damit sein Sieg tatsächlich 'gesichert sei' und wirksam. Dort machen z.B. Wahlscheine den Weg für das Krankenhaus frei.

Zwangswahlscheine für Patienten

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